c't 16/2018
S. 28
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BGH: Erben erhalten Einsicht in Facebook-Konto

Erfährt Facebook vom Tod eines Mitglieds des sozialen Netzwerks, setzt es den Account in einen „Gedenkzustand“.

Die Eltern eines 2012 verstorbenen Mädchens haben das Recht auf Einblick in das Facebook-Konto ihrer Tochter. Das entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Richter Ulrich Herrmann verglich bei der Urteilsverkündung (Az. III ZR 183/17) das Konto mit Briefen und Tagebüchern, die auch an Erben übergingen. Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln.

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Obike ist pleite – oder doch nicht?

Die Obike-Räder schnitten in einem Vergleichstest in c’t 14/2018 mit Abstand am schlechtesten ab.

Die umstrittene Leihfahrrad-Firma Obike hat in ihrem Heimatland Singapur den Betrieb eingestellt, außerdem gibt es Gerüchte um eine mögliche Insolvenz. Die Frage ist jetzt: Was passiert mit den abertausenden Rädern, die in etlichen Städten in Europa und Asien auf den Bürgersteigen stehen – unter anderem in München, Frankfurt, Berlin und Hannover? Viele Städte beklagen, dass sie bei Obike niemanden mehr erreichen können, ein Lagerhallenbesitzer in Hamburg sitzt auf 10.000 fabrikneuen Obikes und Mietrückständen von 40.000 Euro.