c't 12/2018
S. 152
Recht
Urheberrechtsschutz

Lichtbild ohne Licht?

Streit um urheberrechtlichen Schutz für fotorealistische gerenderte Packshots

Wenn es um computererzeugte Bilder geht, kann die Anwendung des deutschen Urheberrechts mit seinen traditionellen Kategorien zu eigentümlichen Ergebnissen führen.

Was selbst für kritische Augen aussieht wie ein genuines Foto, muss nicht unbedingt wirklich eines sein: Mit Modelliersoftware und einer guten Portion Rechenleistung zaubern Spezialisten anhand von Designunterlagen fotorealistische Objekte auf den Bildschirm, die keine reale Linse aufgenommen hat. Hersteller können so etwa in ihren Werbekampagnen Produkte und Verpackungen zeigen, die in der Realität noch gar nicht hergestellt worden sind.

Zwischen echten Fotos und täuschend echt wirkenden Renderings gibt es im Idealfall keinen visuellen Unterschied. Es gibt natürlich einen technischen: Auf die computererzeugten Objekte ist nie ein realer Lichtstrahl gefallen. Und überraschenderweise geht damit auch ein rechtlicher Unterschied einher, wie das Landgericht (LG) Berlin in einem Fall um gerenderte Packshots entschieden hat (Urteil vom 20.6.2017; Az. 16 0 59/16).