c't 9/2017
S. 38
News
NetzDG, Payment, Fake News

Gesetz gegen strafbare Hassrede

Mit einem Gesetzentwurf will Bundesjustizminister Heiko Maas Facebook und andere soziale Netze in die Schranken weisen. Bild: Photothek, Thomas Koehler

Die Bundesregierung macht Ernst: Am 5. April hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf gegen strafbare und andere rechtswidrige Äußerungen in Online-Plattformen auf den Weg gebracht. Die Idee zum sogenannten „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) stammt von Bundesjustizminister Heiko Maas, der Entwurf aus seinem Ministerium. Laut Maas soll das Gesetz „Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer bekämpfen“.

Maas will Plattformen dazu verpflichten, Nutzerbeschwerden über Inhalte „unverzüglich zur Kenntnis zu nehmen und auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen“. „Offensichtlich strafbare Inhalte“ sollen sie binnen 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde löschen oder sperren, „strafbare Inhalte“ spätestens nach 7 Tagen. Funktioniert das Beschwerde-Management nachweislich nicht, drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro. US-Konzerne müssen dem Entwurf zufolge einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten für Bußgelder benennen, außerdem einen Ansprechpartner für Auskunftsersuchen von Strafverfolgern.

Maas stieß mit seinem Vorhaben auf harsche Kritik sowohl von Branchenverbänden und Rechtsexperten als auch von Bürgerrechtlern und Datenschützern. Es solle „aus wahlkampftaktischen Überlegungen im Hauruck-Verfahren ein handwerklich schlechtes Gesetz“ beschlossen werden, „bei dem heute schon klar ist, dass es mehr Schaden als Nutzen erzeugt“, warnte etwa der IT-Industrie-Verband Bitkom. Der Gesetzentwurf führe zu einem „Löschen auf Zuruf“. Oliver Süme, Vorstand des Provider-Verbands eco, kritisiert: „Grundsätzlich sehen wir bei starren Fristen die Gefahr der wahllosen Löschkultur, sogenannte Chilling Effects; es wird im Zweifel mehr gelöscht, als notwendig wäre.“

Für Opfer von Persönlichkeitsverletzungen sieht das Gesetz einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch vor, um „die Identität des Täters“ bei Zugangsanbietern in Erfahrung bringen zu können. Dieser Auskunftsanspruch mit Richtervorbehalt ergebe sich „bereits aus allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen“, betonte das Ministerium, was viele Rechtsexperten bestreiten. Kritiker bemängeln insbesondere, dass das Gesetz prinzipiell auf Facebook, YouTube und Twitter zielt, aber jede Online-Community mit treffen werde. (hob@ct.de)

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BGH blockiert 0900-Abzocke

Eltern haften nicht, wenn ihre minderjährigen Kinder auf teure Verkaufstricks in angeblich kostenlosen Online-Spielen anspringen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 6. April höchstinstanzlich entschieden (Az. III ZR 368/16). Damit bleibt es einer Mutter erspart, eine Rechnung über 1250 Euro zu begleichen.

Ihr Sohn hatte im Alter von 13 Jahren ein an sich kostenloses Computerspiel gespielt. Zum Kauf virtueller Extras war unter anderem eine 0900er-Nummer angegeben („Pay by Call“). Der Junge rief dort 21 Mal an, um „Credits“ fürs Game zu erwerben. Weder sei das Kind von seiner Mutter bevollmächtigt gewesen noch lagen die Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht vor. (hob@ct.de)

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Facebook-Tipps gegen Fake News

Facebook spülte Mitgliedern 10 Tipps zum Erkennen von „Fake News“ in die Timeline.

Facebook hat am 7. April unter anderem in Deutschland eine Aktion gegen die Verbreitung sogenannter „Fake News“ gestartet: Die Plattform gibt ihren Nutzern Tipps, wie sie gefälschte Nachrichten besser erkennen können. Mitglieder in 14 Ländern bekamen zunächst drei Tage lang ein Banner mit zehn Empfehlungen angezeigt.

Das Unternehmen habe sich bewusst für eine begrenzte Dauer entschieden, sagte Facebook-Manager Adam Mosseri. „Wenn wir es zu lange zeigen, kann es einen gegenteiligen Effekt haben.“ Zu den Ratschlägen gehört, genau auf die Web-Adresse oder den Namen der angeblichen Quelle zu achten.

Der Konzern wies darauf hin, dass die Tipps nur flankierend zu anderen Projekten gegen „Fake News“ zu verstehen sind: Wenn es darum gehe, Falschmeldungen zu bekämpfen, sei einer der effektivsten Ansätze die Bekämpfung der wirtschaftlichen Anreize für diejenigen, die mit Fehlinformationen handeln. „Facebook will es den Urhebern von Falschmeldungen so schwer wie möglich machen, Werbeanzeigen auf unserer Plattform zu kaufen.“ (hob@ct.de)