Australische Verbraucherbehörde verklagt Apple
Apples Reparaturverhalten sowie hausgemachte Probleme durch den „Fehler 53“ haben in Australien juristische Folgen: Die Australian Competition and Consumer Commission hat Bundesklage gegen die Firma eingereicht, weil das iOS-Betriebssystem iPhones blockiert hatte, wenn der Fingerabdrucksensor von nichtautorisierten Händlern ersetzt wurde. Solche Geräte lieferten dann lediglich die verschleiernde Meldung „Fehler 53“ und ließen sich nur durch Apples Techniker wieder instand setzen. Dem Unternehmen droht pro Vorfall eine Strafzahlung über mehr als eine Million australische Dollar.
Apple hatte sich zunächst damit gerechtfertigt, dass das Betriebssystem aus Sicherheitsgründen prüfe, ob „der Touch-ID-Sensor den anderen Komponenten des Geräts zugeordnet“ sei. Später räumte die Firma ein, dass Fehler 53 so nicht beabsichtigt gewesen sei und stellte das Verhalten in nachfolgenden iOS-Versionen ab. Im Sommer 2016 hatten in den USA betroffene Kunden dennoch eine Sammelklage eingereicht. Diese wies der zuständige Richter jedoch mit der Begründung ab, dass Apple das Problem bereits behoben habe und angefallene Reparaturkosten ersetzen wolle.
In Australien kommt insgesamt auch Apples Politik bei Reparaturen durch nichtautorisierte Händler auf den Tisch. Rod Sims, Chairman der Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde, sagte: „Es geht auch darum, dass Apple Kunden für Reparaturen an defekten Komponenten bezahlen lässt, wenn ihre Geräte zuvor von einer dritten Partei gewartet wurden.“ Man habe ein ähnliches Verhalten von anderen Herstellern bislang nicht beobachtet. Aus Sicht der Behörde widerspricht das Fehler-53-Verhalten auch den Garantierechten des Landes, da es die Geräte lahmgelegt habe. Betroffenen Kunden sei Ersatz zu leisten. (dz@ct.de)