c't 8/2017
S. 118
Recht
Digitales Vermächtnis: Daten vererben
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Denn sie wissen nicht, was sie erben

Rechtliche Aspekte der Vorsorge im Hinblick auf Daten und Accounts

Beim Nachdenken über Vorsorgemaßnahmen wird der wichtige Bereich des digitalen Lebens gern vergessen. Wer hat im Ernstfall Zugriff auf Daten, Accounts und Social-Media-Profile, wenn deren Besitzer sich nicht mehr selbst kümmern können? Sind iTunes-Musikbibliotheken oder hochgelevelte Online-Spielfiguren eigentlich vererbbar? Undwie sieht es mit Provider-Verträgen aus?

Vorsorge ist wichtig – von dieser Erkenntnis, meist zugespitzt auf finanzielle Gesichtspunkte, leben ganze Branchen. Schon früh denkt man darüber nach, was werden soll, wenn man selbst sich nicht mehr um Haus, Vermögen und Familie kümmern kann. Heute darf man allerdings nicht vergessen, dabei die digitale Identität mit all ihren Spielarten zu berücksichtigen.

Wer sich mit der Aufgabe konfrontiert sieht, den Nachlass eines Freundes, Verwandten oder Partners zu ordnen, wird normalerweise erst einmal durch ein Dickicht von Unklarheiten und Fragen stolpern. Schon die reine Bestandsaufnahme dessen, was an Accounts und Verpflichtungen bei und gegenüber allen möglichen Anbietern besteht, gleicht einem anspruchsvollen Rätselspiel. Um was davon muss, darf oder kann man sich als Erbe kümmern?