c't 8/2017
S. 122
Praxis
Digitales Vermächtnis: Nachlass-Vorsorge
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Logout für immer

Persönliche Konten selektiert weitergeben oder vernichten

Jeder Mensch hat seine Geheimnisse. Ob nun Eltern vor Kindern oder andersherum, ob in Partnerschaften oder vor dem Arbeitgeber: Nicht alle Tätigkeiten, Interessen und schwachen Momente sollten posthum in die Hände von Menschen fallen, die uns viel bedeuten. Andere Informationen hingegen wie Versicherungsunterlagen oder unbezahlte Rechnungen brauchen die Erben sofort. Deshalb ist es unerlässlich, den eigenen digitalen Nachlass sofort und kontinuierlich zu regeln.

Kaum jemand, der tödlich verunglückt oder auf andere Weise aus dem Leben gerissen wird, hat für den eigenen Tod und dessen Konsequenzen für die Hinterbliebenen vorgesorgt. Im Jahr 2015 starben in Deutschland laut „Statista“ 24.579 Menschen durch Unfälle, die meisten hinterlassen vermutlich irgendwelche Accounts im Netz. Neun von zehn Internetnutzern haben laut einer Studie des IT-Verbands Bitkom nicht festgelegt, was im Todesfall mit ihren Daten passieren soll. Selbst für das analoge Erbe haben derzeit nur 25 Prozent der Einwohner Deutschlands ein Testament verfasst.

Nur wer neben dem Testament für Hab und Gut auch hinterlässt, wie mit seinen Daten und Internetkonten umzugehen ist, kann sorglos abtreten. Eine Vorsorge für den Fall der Fälle ist unabdingbar, dazu muss der Nutzer nicht einmal die großen Geheimnisse wie online verabredete Seitensprünge verschweigen wollen. Es reicht schon, dass Erben Monate nach dem Tod Mahnungen und Rechnungen an den Toten erhalten – aus Mangel an Passwörtern für den Mail-Account können sie weder eingreifen noch die Konditionen kennen.

Das muss nicht sein, denn die Vorsorge ist gar nicht so schwer: In einem handschriftlich verfassten Willen benennen Sie namentlich, wer zum digitalen Nachlassverwalter bestimmt wird und welche Rechte und Pflichten dieser bei Antritt des Erbes auf sich nimmt. Der Nachlassverwalter verteilt Informationen in Ihrem Interesse. Sie legen fest, was vererbt wird und welche Informationen ohne Schaden verschwinden sollen – beispielsweise Nachweise zu mittlerweile beglichenen Schulden, von welchen der Lebenspartner nie etwas wusste.