c't 7/2017
S. 76
Vorsicht, Kunde
Hersteller-Garantie
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Bild: Peter Stemmler

Grenzen dicht

Samsung verweigert Garantie wegen „Auslandsbezug“

Internationale Großkonzerne lieben freien Handel – solange sie ihn zu ihrem Vorteil kontrollieren können. Aber muss man deshalb einen Garantie-Krieg gegen seine eigenen Kunden führen, wie es der Elektronik-Riese Samsung versucht hat?

Ende Mai 2015 erwarb c’t-Leser Michael H. einen Fernseher. Das Gerät mit 1,40 Meter (55 Zoll) Bildschirmdiagonale vom Typ Samsung UE55HU7590 kostete seinerzeit im Schnitt etwa 1600 Euro. Also war Michael H. froh, via Amazon das sehr günstige Angebot des Verkäufers my-solutions.de (RB Handelsgesellschaft mbH) zu 1442 Euro gefunden zu haben. Der Fernseher wurde ihm Anfang Juni 2015 geliefert und tat in den folgenden Monaten zur vollsten Zufriedenheit seinen Dienst. Anderthalb Jahre später jedoch zeigte das Display störende dunkle Flecken und Artefakte.

Da Samsung für Material- und Verarbeitungsfehler bei Fernsehgeräten eine 24-monatige Garantie übernimmt, wandte sich Michael H. am 24. Oktober 2016 per E-Mail an die Hotline des Herstellers und übersandte ihm Bilder, die den Defekt erkennen ließen. Die Hotline beauftragte eine Fachwerkstatt, die reNEW Service GmbH in Nürnberg, mit der Reparatur-Abwicklung. Dorthin sandte H. den Fernseher ein. Am 10. November schickte ihm die Werkstatt den Fernseher unrepariert zurück. Zur Begründung hieß es auf dem Lieferschein, das notwendige Ersatzteil für das inzwischen nicht mehr hergestellten Fernsehermodells sei nicht lieferbar. Einen Antrag auf Gutschrift habe Samsung abgelehnt, „da Auslandsbezug“.

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