c't 4/2017
S. 40
News
Drohnen-Verordnung
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Flugüberwachung

Strengere Regeln für Drohnen-Piloten

Die nun auf den Weg gebrachte Verordnung sei nach Aussagen von Bundesverkehrsminister Dobrindt nötig gewesen, um „der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen“.

Nach Schätzung der Deutschen Flugsicherung sind in Deutschland schon rund 400.000 Drohnen privat und kommerziell im Einsatz. Ihre Zahl dürfte weiter steigen – und damit auch das Risiko von Unfällen und die Zahl von Rechtsverletzungen. Für den Betrieb unbemannter Fluggeräte sollen daher in Deutschland künftig strengere Vorschriften gelten. Eine von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt Mitte Januar eingebrachte Neuregelung hat das Bundeskabinett bereits abgesegnet; der Bundesrat muss der Verordnung aber noch zustimmen.

Die Nutzung von Fluggeräten ist in Deutschland im Luftverkehrsgesetz und in der Luftverkehrsordnung geregelt. Von „Drohnen“ spricht man bei unbemannten Luftfahrtsystemen, sofern diese nicht ausschließlich zur Sport- oder Freizeitgestaltung betrieben, sondern zu einem gewerblichen Zweck genutzt werden. Bei reiner Freizeitnutzung gelten sie als Flugmodelle.

Vor dem Start

Nach der neuen Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) müssten alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg mit einer Plakette gekennzeichnet sein, auf der Name und Adresse des Eigentümers vermerkt sind. Im Schadensfall soll sich so schnell der Halter feststellen lassen. Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion Stephan Kühn hält dies für nicht ausreichend: „Notwendig ist ein zentrales Drohnenregister, damit Aufklärung und Haftung bei Unfällen und Regelverstößen sichergestellt werden können.“ Unterstützung erfährt er dabei von der Deutschen Flugsicherung.

Gewerbliche Nutzer brauchen für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen bislang eine Erlaubnis – unabhängig vom Gewicht des Fluggeräts. Künftig wäre für den Betrieb mit Geräten unterhalb von 5 kg eine solche grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Der Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab einem Gewicht von 2 kg würde aber künftig einen Kenntnisnachweis erfordern. Bislang benötigt man den Nachweis für den Betrieb jeglicher gewerblich genutzter Drohnen. Wie hoch die 2-kg-Grenze ist, zeigt sich daran, dass der beliebte Quadrokopter DJI Phantom 4 Pro inklusive Akku und Kamera gerade einmal rund 1,4 kg wiegt.

Als Nachweis soll eine gültige Pilotenlizenz sowie eine Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (online möglich) oder – bei Flugmodellen – nach Einweisung durch einen Luftsportverein gelten. In letzterem Fall würde das Mindestalter 14 Jahre betragen, für die zuvor genannte Prüfung müsste man mindestens 16 Jahre alt sein. Die Bescheinigungen sollen je 5 Jahre gelten. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen wäre kein Kenntnisnachweis erforderlich.

Im Flug

Der Katalog, wann der Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen verboten ist, ist recht lang. Viele Regelungen sind aber nicht neu – darunter die, dass Drohnen nicht in und über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen oder Gefängnissen geflogen werden dürfen. Auch bestimmte Verkehrswege und Zonen rund um Flughäfen sind schon heute tabu. Über Wohngrundstücke dürfte künftig mit Drohnen mit einem Gewicht über 0,25 kg aber praktisch nur noch geflogen werden, wenn der dadurch in seinen Rechten Betroffene dem Überflug ausdrücklich zustimmt.

Weiterhin würde die Neuregelung das bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufheben: Die Luftfahrtbehörden könnten aber Flüge mit Geräten erlauben, die mehr als 5 kg wiegen und somit generell erlaubnispflichtig sind.

Für reichlich Gesprächsstoff unter Modellfliegern sorgte die generelle Beschränkung der Flughöhe auf 100 Metern über Grund außerhalb von Modellfluggeländen. Dies bedeutet nach Angaben des Deutschen Modellflieger-Verbandes (DMFV) für die allermeisten Modellflugbereiche wie den klassischen Segelflug das Aus, da aus praktischen und aus Sicherheitsgründen zum Teil größere Höhen zwingend erforderlich seien. Der DFMV und die Initiative „Pro Modellflug“ riefen daher zu Protesten auf: Unterstützer sollen in einer E-Mail-Aktion die Abgeordneten ihres Wahlkreises auf die Probleme aufmerksam machen. SPD-Fraktionsvize Sören Bartol findet ebenfalls, dass die Bundesregierung mit ihrem Kabinettsbeschluss übers Ziel hinausgeschossen ist: „Das wird im Bundesrat noch für erhebliche Diskussionen sorgen.“ (nij@ct.de)