c't 3/2017
S. 54
Vorsicht, Kunde
Garantie vs. Gewährleistung
Aufmacherbild
Bild: Peter Stemmler

Schnell zerronnen

Dell verkürzt Garantieablauf

Die versprochene Garantie läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde das Gerät in Empfang nimmt – möchte man meinen. Mancher Hersteller sieht das aber anders, wie ein Leser erfahren musste.

Bei der Anschaffung eines neuen Laptops wollte c’t-Leser Johannes B. nicht knausern. Der Rechner sollte ordentlich Power haben und auf etliche Jahre für künftige Betriebssysteme und Software gerüstet sein. So entschied er sich im Oktober 2014 für ein Dell XPS 12 Convertible mit Core i7-Prozessor und 8 GByte Arbeitsspeicher. Den Rechner bestellte er am 24. Oktober 2014 beim Dresdner Online-Händler Cyberport für rund 1060 Euro; Rechnung und Lieferschein tragen das Datum vom 28. Oktober 2014.

Viele Monate tat der Rechner anstandslos seinen Dienst. Das änderte sich nach nicht ganz zwei Jahren jedoch schlagartig. Mitte Oktober 2016 ging das Notebook während des Betriebs einfach aus und ließ sich nicht wieder einschalten. Bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung und der zusätzlich bestehenden Herstellergarantie blieben Johannes B. keine zwei Wochen mehr. Umgehend wandte er sich deshalb an seinen Verkäufer, der ihm riet, schnellstmöglich den Hersteller Dell unter Berufung auf die (noch) bestehende Herstellergarantie von zwei Jahren zu kontaktieren. Das tat der Kunde auch sofort.