c't 9/2016
S. 178
FAQ
Online-Videodienste

Online-Videodienste

Antworten auf die häufigsten Fragen

Angebotsformen

¯??? Ich bin durchaus bereit, für ein ordentliches Video-Angebot aus dem Netz zu bezahlen. Was gibt es da für Preismodelle?

¯!!! Sie haben die Wahl zwischen Video-on-Demand-Diensten, die Videoinhalte nach einem Miet- oder Kaufmodell anbieten, und Video-Flatrates, die Streaming-Inhalte gegen eine monatliche Abo-Gebühr liefern.

Daneben gibt es auch Mischformen: Bei Amazon können Prime-Kunden beispielsweise auf ausgewählte Serien und Filme im Abo-Modell zugreifen, zugleich aber auch besonders aktuelle Titel mieten oder kaufen.

Flatrate-Anbieter

¯??? Netflix ist in aller Munde. Lohnt es sich da überhaupt, nach der Konkurrenz zu schauen?

¯!!! Durchaus. Amazon-Kunden sollten beispielsweise einen Blick auf die oben erwähnte Flatrate richten, die mit der Prime-Mitgliedschaft zu haben ist. Für derzeit 50 Euro Jahresgebühr bekommt man neben dem priorisierten Versand eine Film-, Serien- und Musik-Flatrate geboten.

Auch Maxdome, Watchever und Sky Online bieten Flatrates an. Bis auf Amazon haben alle Dienste eine monatliche Kündigungsfrist. Man kann die Dienste also einfach einen Monat lang testen und muss keine langfristigen Verträge eingehen.

Gerätepark

¯??? Auf welchen Geräten kann ich die VoD-Dienste eigentlich nutzen?

¯!!! Aufs TV-Gerät gelangen die Videos auf unterschiedlichen Wegen. Hat man ein vernetztes Smart TV im Wohnzimmer stehen, lohnt sich ein Blick in dessen integrierten App-Store. Alternativ lassen sich die VoD-Dienste über Streaming-Sticks oder TV-Boxen aufs TV holen. Sie werden in die HDMI-Buchse des Fernsehers gesteckt und per WLAN mit dem Heimnetz verbunden. Danach greift man über Apps der Dienstleister auf deren Kataloge zu.

Am PC oder Notebook können Sie Videos bequem über die Webportale der Anbieter per Browser abrufen. Für die mobile Nutzung bieten alle Streaming-Dienste auch Apps für iOS und Android.

Familientarif

¯??? Kann ich meine Video-Flatrate mit anderen Familienmitgliedern teilen?

¯!!! Prinzipiell ist das möglich. Sie sollten sich vorab einige Fragen stellen: Wie viele Geräte will ich am Account anmelden? Wie viele Streams will ich parallel wiedergeben? Welche Mechanismen zum Jugendschutz benötige ich?

Auf diese Fragen haben die Dienste recht unterschiedliche Antworten. Netflix beispielsweise bietet eine integrierte Nutzerverwaltung und verschiedene Tarifmodelle für paralleles Streaming an. Amazon beschränkt den Zugriff auf 10 anmeldbare Devices – wobei man auf jeder Abspielstation unterschiedliche Jugendschutzeinstellungen vornehmen kann. Eine genaue Übersicht bietet Ihnen unser Vergleichstest in c’t 4/16, Seite 102.

Vergänglich

¯??? Lassen sich die Videos nicht irgendwie sichern? Was passiert eigentlich, wenn ich mein Abo gekündigt habe?

¯!!! Grundsätzlich gilt: Nach dem Ablauf des Abos sind keine Videoinhalte mehr verfügbar. Alle Anbieter nutzen digitales Rechtemanagement, um ihre Inhalte zu schützen. Auch Videos aus dem Offline-Speicher können Sie nach einer festgesetzten Zeitspanne nicht mehr abspielen. Verbindet man das Gerät mit dem Netz, erfolgt automatisch eine Gültigkeitsprüfung für das hinterlegte Abo und die Inhalte werden gegebenenfalls gesperrt – belässt man es dauerhaft offline, werden die Videos ebenfalls gesperrt. Screen-Captures vom PC, die durch das bildweise „Abfilmen“ des Videos entstehen, lassen sich meist dennoch anfertigen.

Flatrate im Urlaub

¯??? Ich möchte die Flatrate auch an meinem Urlaubsort im Ausland nutzen. Ist das möglich?

¯!!! Gekaufte Video-Downloads lassen sich natürlich auch auf Fernreisen beliebig oft abrufen. Bei den Streaming-Angeboten verhindern hingegen Regional-Checks das Abrufen von Streams außerhalb des ursprünglichen Vertragsbereiches.

Bis auf Netflix bieten alle Flatrate-Anbieter für ihre Apps eine Offline-Funktion an. Vor dem Urlaub füllt man das Videoarchiv also im heimischen WLAN auf und lebt am Urlaubsort aus der Konserve. Im Offline-Modus bleiben die Inhalte mehrere Wochen verfügbar, bevor sie über eine Timer-Funktion deaktiviert werden.

Dickes Rohr

¯??? Welche Bandbreite benötige ich, um auf die VoD-Dienste zuzugreifen?

¯!!! Grundsätzlich nutzen die Portale adaptive Streaming-Technik, um die Video-Bitrate an die jeweiligen Gegebenheiten im Netzwerk dynamisch anzupassen. Ein DSL- oder Kabel-Anschluss mit 6 MBit/s reicht locker aus, um Videos in HD-Auflösung zu empfangen. Wer eines der wenigen Angebote in besonders feiner UHD-Auflösung nutzen möchte, sollte mindestens eine 25-MBit-Leitung am Start haben.

Doch selbst unter der 6-MBit-Grenze lassen sich Video-Streams oft störungsfrei abrufen. Neben der maximalen Bitrate spielt auch die Kontinuität der Download-Rate eine Rolle. Eine stabile 4-MBit-Leitung kann also für bessere Video-Performance sorgen als eine mit stark schwankenden 6 MBit/s. Im konkreten Fall kommt es also auf einen Versuch an. (sha@ct.de)