c't 4/2016
S. 114
Reportage
Flatrate statt TV: Illegale Angebote
Aufmacherbild

Filme aus dem Untergrund

Auf Messers Schneide: illegale Download- und Streaming-Portale

Günstige Videoflatrates machen Raubkopien unattraktiver. Wer aber aktuelle Filme sehen will, schaut oft in die Röhre, zahlt noch mal drauf oder landet auf fragwürdigen Download- und Streaming-Portalen. Einige Angebote kommen extrem professionell daher und locken mit HD-Bildqualität.

Mit einer Videoflatrate ist man grundsätzlich gut aufgestellt. Aktuelle Filme sind aber nicht enthalten und im Schnitt hinkt die Auswahl der Videoflatrate-Anbieter zwei bis drei Jahre hinterher. Ist man zum Beispiel auf der Suche nach dem dritten Teil von „Der Hobbit“, bietet sich ein Video-on-Demand-Portal an. Aktuell gibt es den Film aber nur zum Kaufen und nicht zum Ausleihen. Ein Kauf schlägt mit rund 10 Euro zu Buche; da ist die Blu-ray Disc sogar einen Euro günstiger.

Sind Filme und Serien hierzulande noch nicht verfügbar, wird es komplizierter; als einzige legale Möglichkeit bleibt oft nur der private Import. Doch das funktioniert nicht immer. Ein Beispiel ist das Weihnachts-Special der Kult-Serie „Doctor Who“, das in England an den Feiertagen zu sehen war. In Deutschland lief das Special erst Ende Januar, und da ausschließlich in Kinos der Cinemaxx-Kette.

Trotz eindeutiger Rechtslage riskiert man beim Download von Filmen über One-Click-Hoster keine Abmahnungen.

Oft reicht eine Web-Suche, um dennoch eine Download- oder Streaming-Webseite mit dem gewünschten Film zu finden. Auf <yeinigen Streaming-Portalen reicht ein Knopfdruck, um Filme zu schauen.

Diese Angebote sind meist illegal und ihre Nutzung kann rechtliche Konsequenzen haben. Einige liegen in der juristischen Grauzone, andere sind eindeutig illegal. Im schlimmsten Fall fängt man sich eine kostenpflichtige Abmahnung ein. Der rechtlichen Beurteilung derartiger Angebote widmet sich der Artikel auf Seite 117.