c't 3/2016
S. 86
Hintergrund
Datenschutz
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Datenschutz europaweit

Was sich mit der EU-Grundverordnung ändern wird

Die europäische Datenschutzreform ist in trockenen Tüchern. Trotz aller Kritik: Sie wird das Schutzniveau in der EU erhöhen und die Rechte der Verbraucher stärken. Weil aber viele Detailfragen ungeklärt bleiben, spielen Aufsichtsbehörden und Gerichte künftig wohl eine größere Rolle als bisher.

Es waren zähe Verhandlungen in den vergangenen vier Jahren. Mitte Dezember 2015 schließlich stieg weißer Rauch auf: Die Vertreter der europäischen Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments haben sich mit der Kommission im sogenannten „Trilog“ einigen können. Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sei das Ziel erreicht worden, einen gleich hohen Datenschutzstandard für die Bürgerinnen und Bürger sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer zu erreichen, ließ die EU verlauten.

In wenigen Wochen tritt die Verordnung in Kraft – direkt nach einer abschließenden Abstimmung im Europäischen Parlament, welche als Formsache gilt. Alle Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, ihre bestehenden Regeln an den neuen EU-Rahmen anzupassen. 2018 muss die Grundverordnung folglich umgesetzt sein. In der Übergangsphase gilt noch das alte, nationale Recht. Dennoch halten es Experten für sinnvoll, bei der Evaluierung von Prozessen und Produkten schon jetzt in Richtung der Verordnung zu gehen.