c't 3/2016
S. 140
Recht
Online-Auktionen
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Im Fadenkreuz der Abbruchjäger

Wenn der Verkäufer eine eBay-Auktion vorzeitig beendet

Es ist Verkäufern bei eBay unter festgelegten Voraussetzungen möglich, eine Auktion vor dem geplanten Ablauf abzubrechen. Das ist allerdings riskant: Wenn das Ganze nicht aus einem rechtlich einwandfreien Grund geschieht, drohen Schadenersatzzahlungen ausgebooteter Bieter. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich jüngst mit der Frage auseinandergesetzt, wie mit unseriös erscheinenden Bietern umzugehen ist – hier geht es um das Phänomen der sogenannten Abbruchjäger.

Höchstrichterliche Entscheidungen zu eBay-Auktionen sind ein Dauerbrenner. Immer wieder landen Streitigkeiten zwischen Käufern und Verkäufern bei den in karmesinrote Roben gekleideten Damen und Herren, die den VIII. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe bilden.

Ende September 2015 ging es dort um den Verkauf eines seltenen Jugendstil-Gussheizkörpers, der zu einem Startpreis von einem Euro angeboten wurde [1]. Ein augenscheinlich an der Antiquität interessierter Bieter gab ein Gebot ab, das bei regulärem Fortschreiten der Auktion maximal 500 Euro hätte erreichen können. Kurze Zeit später beendete der Anbieter unter Streichung sämtlicher Gebote vorzeitig die Auktion, ohne einen Grund dafür anzugeben. Zu diesem Zeitpunkt war der Interessent mit 112 Euro gerade der Höchstbietende.