c't 23/2016
S. 10
Leserforum

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Alte Grafikkarten günstig

Desktop-PCs und Notebooks für Gamer, c’t 22/16, S. 100

In Zeiten, wo Leute ihre Hardware für ein Butterbrot verkaufen, weil sie sich immer die eine neue Graka kaufen, nur um mit einer einzelnen Karte leistungsfähig genug zu sein, kaufe ich deren „alte“ und „absolut untermotorisierte“ Hardware und stecke sie auf eine sehr aktuelle Plattform. Heraus kam so gegen Erscheinen des Sockel 2011-3 ein System, das für verhältnismäßig überschaubares Geld selbst heute noch für vieles reicht. 1600-Watt-Netzteil, der i7 Extreme, nur 16 GByte Speicher, aber der mit 3 GHz, und ein Mainboard, das eigentlich in den Workstationbereich gehört, aber mir seit Einbau durch seine Eigenschaften kaum Kopfzerbrechen bereitete. Darauf toben sich 4 Titans der ersten Generation aus, die ich für teilweise 300 Euro, aber auch für 550 Euro bekam. Per Eingriff in die Lüftungskurve werden die Karten keine 70 °C warm, aber deutlich laut – ich nutze Kopfhörer beim Zocken, daher juckt mich das nicht die Bohne.

M. Pech B

Verschlüsselt im WLAN

Drei Wege, über WLAN-Hotspots sicher ins Internet zu gehen, c’t 22/16, S. 76

Bei Durchsicht der Tabelle fällt auf, dass kein Anbieter mit Sitz in Deutschland aufgeführt ist. Wurde bewusst kein deutscher Anbieter aufgeführt? Sind denn Server in Rumänien, Panama, Hongkong oder Moldawien als sicherer einzuschätzen? Zusatzfrage: Wie kann ich eigentlich prüfen, ob mein Internetverkehr über WLAN verschlüsselt ist?

G. Englert B

Ein VPN-Anbieter mit Firmensitz in Deutschland unterliegt der TKÜV. Sobald er mehr als 10.000 Kunden hat, muss er eine Überwachungsschnittstelle bereithalten. In anderen Ländern gibt es sehr wahrscheinlich auch Abhörschnittstellen. Aber die dortigen Inlandsgeheimdienste werden sich selten für ausländische Kunden interessieren und deren Traffic von vornherein aussortieren, um ihre Rechenlast handhabbar zu halten. Sollten Sie Grund zur Annahme haben, dass Sie unrechtmäßig überwacht werden und wollen Ihre Anonymität wahren, bleibt nur der Weg über Tor oder ähnliche Dienste.

Wie Sie den VPN-Status erkennen können, hängt vom Endgerät ab: Bei Android erscheint in der Statuszeile ein Schlüsselsymbol. Bei Windows kommt es aufs jeweilige VPN-Tool an. Meist gibt es ein Tray-Symbol, ebenso bei macOS in der Statusleiste.

VPN nur mit IPv4

Smartphones und Tablets per IPSec und OpenVPN absichern, c’t 22/16, S. 78

Nach mehreren Stunden Ausprobieren die Enttäuschung: Als Kunde in einem regionalen DSL-Ausbaugebiet (DS-light und IPv6) klappt VPN zur FritzBox so nicht. Mehrwert? Bei M-net nur mit IPv4 gegen einmalige und monatliche Gebühr – trotz bereits gebuchtem Komfortanschluss. Ärgerlich!

netro1st F

Wieso ungenau?

Elektrische Größen mit dem Arduino erfassen, c’t 22/16, S. 166

Auf Seite 167, letzter Satz im Absatz „Strom messen“ schreiben Sie: „Allerdings funktioniert das prinzipbedingt nur mit sehr hohen Strömen und ist entsprechend ungenau“.

Das war noch in den 1990ern so. Aber ich habe bereits vor 7 Jahren bei meinem damaligen Arbeitgeber mit einer Tektronix TCP 3xx Stromzange gearbeitet. Dabei war die Genauigkeit der Zange im unteren einstelligen Milliampere-Bereich gut genug, um am Stromverbrauch eines WLAN-Chips (Marvell 88W8385) den dort konkret ablaufenden Opcode abschätzen zu können. Stromzangen sind also nicht mehr prinzipbedingt auf hohe Ströme begrenzt.

Maik Reiß B

Das stimmt. Die Aussagen im Artikel bezogen sich auf günstige, kleine Stromzangen, wie sie im Elektronik-Handel als Arduino-Zubehör angeboten werden.

Praktiken bei Dating-Portalen

Kontaktsuche wird zum finanziellen Desaster, c’t 22/16, S. 66

Nicht nur bei C-Date sind diese Praktiken normal, bei mir war es Treffpunkt18.de. Eines Abends per iPhone einen 3-Monats-Vertrag abgeschlossen, wobei ich mir vorher extra noch die AGB durchgelesen hatte. Und in diesen wurde mir ein Widerrufsrecht eingeräumt mit der Angabe, dass nur der in Anspruch genommene Zeitraum bezahlt werden müsse. Nach zwei Tagen war mir klar, dass nur Fake-Nachrichten von Bots versendet werden. Also sofort den Widerruf getätigt mit der Bitte, wie in den AGB angegeben den anteiligen Betrag in Rechnung zu stellen.

Nach der c’t-Berichterstattung zu C-Date schilderte uns ein Leser ähnliche Probleme mit der Dating-Plattform Treffpunkt18.de.

Danach ging die „Kundenservice“-Tortur los. Mir wurde die Kündigung nach der dreimonatigen Mitgliedschaft bestätigt, woraufhin ich auf den Widerruf verwies. Es folgten mehrere Versuche, per Mail die Sache klarzustellen, aber außer Baukastentexten kam nichts zurück. Somit drohte ich an, die Lastschrift zurückgehen zu lassen, sollte mir nicht endlich die Grundlage für den nicht anerkannten Widerruf zugehen. Dazu hörte ich, wie zu erwarten war, nichts, und somit ließ ich die Lastschrift zurückbuchen. Nun dauerte es nur ein paar Tage, bis ein Schreiben vom Inkassobüro im Briefkasten lag, mit der Aufforderung, den Beitrag und Gebühren zu begleichen. Daraufhin schrieb ich dorthin, dass ich endlich den Nachweis über die Rechtmäßigkeit der Forderung haben möchte. Die Reaktion war, dass die Forderung hinfällig sei. In der Zwischenzeit hatte ich mehrmals darauf gedrängt, dass mein Mitgliedskonto gelöscht wird, da ich täglich Mails bekam mit der Info, wie beliebt mein Profil denn sei.

Die Mails bekomme ich immer noch, mein Konto ist nach wie vor nicht gelöscht, und es ist mir auch nicht möglich, dies auf der Webseite zu veranlassen, denn wenn ich mich einloggen will, erhalte ich die schöne Nachricht, dass ich 72,40 Euro Außenstände hätte, die ich erst bezahlen solle, bevor ich auf mein Profil zugreifen darf. Da der Kundenservice „toter Mann“ spielt, frage ich mich, wie ich endlich dieses Konto loswerden kann und ob ich nicht einen Anspruch auf Schadenersatz für meine missbräuchlich verwendeten Daten und Fotos habe, mit denen die Seite ja ihr Geld verdient.

H. Lechner B

Werbung ignorieren

Online-Marketingbranche will sich selbst reformieren, c’t 21/16, S. 42

Werbung hat nach meiner Auffassung einen informativen Charakter. Über Werbung kann ein Unternehmen oder Dienstleister mitteilen, dass es bestimmte Produkte gibt und wo man sie bekommt. Jedoch ist nirgendwo festgelegt, dass ich als Konsument die Werbung zwangsweise konsumieren muss. Mein Recht besteht damit auch in der Tatsache, Werbung ignorieren zu dürfen.

Das ist leider zwischenzeitlich kaum möglich, da die Werbung in allen Medien so beherrschend integriert wurde, dass ihr kaum zu entgehen ist. Das geht sogar so weit, dass Inhalte erst verfügbar werden, wenn die vorgeschaltete Werbung abgespult wurde. In dem ganzen bunten und auch gleichartigen Geflacker ist der Inhalt vieler Webseiten kaum noch erkennbar. Als Surfer bleibt mir da nur, dem bunten Treiben mit technischen Maßnahmen Einhalt zu gebieten, wenn schon die Einsicht nicht greift, es übertrieben zu haben.

Dirk Schultebraucks B

Software-Obsoleszenz

Es fehlt an Konzepten zur Vermeidung von Elektronik-Schrott, c’t 21/16, S. 78

Leider fertigen Hardware-Hersteller nicht nur immer weniger Recycling-freundliche Geräte, etwa mit eingeklebten statt wechselbaren Akkus, sondern auch so mancher Internet-Konzern sorgt dafür, dass funktionstüchtige Geräte geplant obsolet werden: Zum Beispiel Facebook/WhatsApp mit der Support-Einstellung für diverse ältere Betriebssysteme Ende 2016! Ich nutze WhatsApp umwelt- und datenschutzfreundlich auf einem älteren Nokia E71 mit separater SIM-Karte und Rufnummer. So bewahre ich meine Kontakte auf meinem eigentlichen Smartphone vor der Cloud. Ich habe auch noch ein Nokia N97 mini als Ersatzgerät für das E71, aber leider muss ich beide Geräte am Jahresende wohl wegschmeißen, wenn der Konzern das Support-Ende durchzieht. Es ist ja schön, dass es WhatsApp bisher für fast jedes OS gab, aber gerade ein Konzern wie Facebook sollte doch das „Kleingeld“ übrig haben, um beispielsweise aus Umweltschutzgründen die alten OS noch ein paar Jahre weiter zu tragen.

Was ist außerdem mit all den Millionen Nutzern in Afrika, Indien und Südostasien, die ältere Mobiltelefone nutzen, weil sie sich schlichtweg keine aktuellen Smartphones leisten können? Die werden schlagartig von der Messenger-Kommunikation abgehängt! Das ist skandalös und respektlos. Ich schenke jedenfals dem Gelaber von Facebook bezüglich „sozialer Verantwortung“ und Umweltschutz keinen Glauben mehr.

Christian Gali B

Ergänzungen & Berichtigungen

Kürzere Laufzeit

Alle mal ruhig, c’t 22/16, S. 53

Der Sennheiser PXC 550 hat im Kabelbetrieb eine Laufzeit von ca. 30 Stunden, nicht 40. Alle Anpassungen des Effektmodus „Regisseur“ werden direkt im Kopfhörer gespeichert, stehen also auch anderen Wiedergabegeräten zur Verfügung.

Sorglosbox kann mehr

Geteiltes Glück, WLAN für Kunden und Gäste, c’t 22/16, S. 72

In der Tabelle finden sich zum Anbieter Sorglosbox (www.sorglosinternet.de) falsche Angaben: Die Sorglosbox beherrscht Client Isolation, umfasst einen Jugenschutzfilter und kann die Bandbreite des Gäste-WLAN begrenzen. Außer der Broschüre hat der Anbieter auch Aufkleber zur Information potenzieller WLAN-Nutzer im Programm.

Mehr Bandbreite

Drei Wege, über WLAN-Hotspots sicher ins Internet zu gehen, c’t 22/16, S. 76

An einem DSL16000-Anschluss mit Annex J erreicht der Upstream bis zu 2,2 MBit/s. Ohne Annex J sind es wie im Beitrag dargestellt maximal 1,1 MBit/s.

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