c't 2/2016
S. 36
News
Anwendungen, Vorratsdatenspeicherung, Datenschutzverordnung

Rechenprogramm für Geografen

Der Geographic Calculator rechnet Ortskoordinaten in einem Areal für unterschiedliche Modelle der Erdkrümmung um.

Der Blue Marble Geographic Calculator 2016 beherrscht die Georeferenzierung von Rasterbildern, sodass sich damit jede Bildregion eines Luftbilds korrekt mit einer Landkarte korrelieren lässt. Landkarten entzerrt die Software für beliebige, von Ort zu Ort unterschiedliche Geoide (Rechenmodelle für die gekrümmte Erdoberfläche), außerdem hilft sie, seismische Messungen auszuwerten. Die aktuelle Programmversion umfasst eine XML-formatierte Bibliothek geografischer Objekte, einen Projektmanager sowie Verwaltungswerkzeuge, um die Zugriffsmöglichkeiten auf Quelldaten detailliert zu kontrollieren.

Die überarbeitete Startseite des Programms soll Anwendern verständlich erklären, was man mit jeder der angebotenen Rechenfunktionen anfangen kann. Ebenfalls neu ist eine Erweiterung zur Zusammenarbeit mit Programmen des Geodaten-Spezialisten Esri sowie Unterstützung für CAD-Anwendungen. Der Geographic Calculator läuft unter Windows der Versionen XP bis 10 und kostet einmalig netto 1500 US-Dollar oder 1000 Dollar Jahresmiete. (hps@ct.de)

Sie wollen wissen, wie es weitergeht?

Nebenkosten abrechnen

Manfred Richter hat sein ab 20 Euro erhältliches Programm NeKo überarbeitet, mit dem man unter Windows, OS X und Linux Wohnungsnebenkosten er- und abrechnet. Die aktuelle Version kann Kommentare zu erfassten Zählerständen und Vorauszahlungen festhalten. Fürs Homebanking kooperiert sie mit Hibiscus, MacGiro, BankX und StarMoney. Unter OS X lassen sich Abkürzungen jetzt bequemer eingeben, indem man die Mac-eigene Rechtschreibkorrektur abschaltet und dadurch häufigen Rückfragen zur Rechtschreibung vorbeugt. (hps@ct.de)

Sie wollen wissen, wie es weitergeht?

Windows 10 Version 1511 hat Registry-Probleme

In der jüngsten Version von Windows gerät der Registry-Editor Regedit unter bestimmten Umständen in eine Endlos-Schleife, die den Rechner vollständig auslastet. Der Fall tritt immer dann ein, wenn das Werkzeug bei einer Suche auf einen Schlüssel stößt, dessen kompletter Pfad länger als 255 Zeichen ist. Solche Schlüssel sind laut Windows-Spezifikationen unzulässig, auf Rechnern mit vielen installierten Anwendungen aber trotzdem an der Tagesordnung. Beendet man die Endlos-Schleife über die Abbrechen-Schaltfläche, stürzt Regedit ab und wird sofort neu gestartet. (axv@ct.de)

Sie wollen wissen, wie es weitergeht?

Vorratsdatenspeicherung startet Mitte 2017

Das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 18. Dezember 2015 in Kraft getreten. Zu diesem Zeitpunkt beginnt eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Ab Juli 2017 müssen Zugangsanbieter die Verbindungsinformationen ihrer Kunden zehn Wochen und Standortdaten einen Monat lang speichern – falls das Gesetz bis dahin nicht als verfassungswidrig erklärt wird.

Ende Dezember 2015 erreichte die erste von mehreren angekündigten Klagen das Bundesverfassungsgericht. Zu den Beschwerdeführern zählen der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), der Deutsche Medienverband (DMV) sowie eine Reihe von Journalisten. Sie sehen sich als Berufsgeheimnisträger nicht ausreichend vor den heftig umstrittenen Überwachungsmaßnahmen geschützt. Die FDP hatte bereits angekündigt, ebenfalls zu klagen. Auch die Datenschützer des Vereins Digitalcourage wollen klagen und haben bereits 2500 Unterstützer dafür gefunden. (hob@ct.de)

Sie wollen wissen, wie es weitergeht?

Verbandsklagerecht bei Datenmissbrauch

Der Bundestag hat ein Gesetz für neue „verbraucherschützende Vorschriften des Datenschutzrechts“ verabschiedet. Verbraucherverbände und Wirtschafts- sowie Wettbewerbskammern sollen das Recht erhalten, gegen Datenschutzverstöße von Firmen zu klagen oder diese abzumahnen. Bislang können Verbraucherschützer nur eingeschränkt stellvertretend für Betroffene von Datenmissbrauch tätig werden, etwa wenn es um unzulässige Verträge oder Geschäftsbedingungen geht.

Die neuen Möglichkeiten sollen unter anderem bei unerwünschter Werbung, beim Anlegen von Persönlichkeitsprofilen (etwa per Scoring zur Bonitätsprüfung durch Auskunfteien) sowie im sonstigen Adress- und Datenhandel greifen. Verbraucherschutzverbände müssen ihre Abmahnpraxis beim Bundesamt für Justiz anzeigen. Damit wollen die Abgeordneten eine Abzocke mit Anwaltsschreiben verhindern.

Der Bundestag will es Verbrauchern zudem ab Oktober 2016 ermöglichen, Online-Verträge auf dem gleichen Weg zu kündigen, wie sie geschlossen wurden, also beispielsweise per E-Mail. Briefe oder Faxe müssen dann nicht mehr versendet werden. (hob@ct.de)

Sie wollen wissen, wie es weitergeht?

EU-Datenschutzverordnung ab 2018 verbindlich

Nach jahrelangem Ringen hat das europäische Parlament die neue Datenschutzverordnung beschlossen. Sie soll 2018 für alle Mitgliedsstaaten verbindlich werden. Die Verordnung soll Internet-Nutzern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten geben. Unter anderem erhalten sie das Recht, Informationen leichter löschen zu lassen (Recht auf Vergessen) und Daten von einem Anbieter zum nächsten mitzunehmen (Portabilität). Bei dem Kompromiss ist ein Mindestalter von 16 Jahren für die Einwilligung zur Datenverarbeitung vorgesehen, sofern nationales Recht keine tiefere Altersgrenze setzt.

Mit den neuen Bestimmungen müssen sich Internet-Konzerne die Zustimmung zur Datennutzung ausdrücklich einholen und ihre Produkte datenschutzfreundlich voreinstellen. An die neuen Regeln müssen sich nicht nur europäische Unternehmen, sondern auch ausländische Firmen wie Google und Facebook halten. Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Strafen von bis zu vier Prozent der Jahresumsätze. Für Google etwa würde das eine Buße von mehreren Milliarden Euro bedeuten – der Umsatz des Konzerns lag im vergangenen Jahr bei 66 Milliarden Dollar. (hob@ct.de)