c't 2/2016
S. 58
Vorsicht, Kunde
Service & Support
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Rechnungs-Chaos

Probleme mit der Buchhaltung bei Unitymedia

Eigentlich ist ein Vertrag mit einem Internet-Provider eine ganz einfache Sache: Der Provider liefert den Zugang und der Kunde zahlt die vereinbarte monatliche Gebühr. Blöd nur, wenn sich der Provider nicht mehr an die getroffenen Vereinbarungen hält.

Christoph O. ist IT-Dienstleister und nutzte für sein Büro in Dieburg lange Zeit einen VDSL-Zugang der Telekom. Die zur Verfügung gestellte maximale Bandbreite von 50 MBit/s im Downstream und 10 MBit/s im Upstream war ihm allerdings schon länger zu gering. Deshalb freute er sich, als Unitymedia in seiner Wohngegend für einen Internet-Zugang warb, der einen Downstream von bis zu 200 MBit/s und einen Upstream von satten 20 MBit/s versprach.

So kontaktierte er den Business-Service von Unitymedia und erkundigte sich, ob diese Bandbreite auch im Rahmen eines gewerblichen Vertrags zu erhalten wäre. Sein Berater konnte ihm aber lediglich einen 100/10-MBit/s-Vertrag anbieten. Mehr Bandbreite stünde erst in etwa einem Jahr zur Verfügung. Da hier immerhin der Downstream deutlich schneller war als bei seinem bisherigen VDSL-Vertrag mit der Telekom, lies sich Christoph O. zu einem Wechsel überreden.