c't 17/2016
S. 68
Vorsicht, Kunde
Gewährleistung
Aufmacherbild

Objektiv kaputt

Händler erkennt Sachmangel an hochwertigem Foto-Objektiv nicht

Ein gewerblicher Verkäufer haftet für Sachmängel. Mancher Allerwelts-Händler tut sich mit dem Erkennen eines Mangels allerdings schwer, wenn es sich um einen Spezialartikel handelt, der einige Fachkenntnisse verlangt.

Unser Leser Jan V. ist leidenschaftlicher Hobby-Fotograf. Er besitzt eine Spiegelreflexkamera aus dem EOS-System der Firma Canon und erweitert Stück für Stück seinen Objektivzoo. Als Gebrauchthändler Zoxs via Amazon ein Objektiv seiner Begierde, das Canon EF 100mm f/2,8 L Macro IS USM, als neuwertig zum Preis von nur 554 Euro anbot, schlug V. zu.

Wenige Tage später erhielt er das Objektiv. Ein schneller Test zeigte zunächst keine Auffälligkeiten. Für einen intensiven Einsatz des Porträt- und Makroobjektivs hatte V. direkt nach dem Kauf Ende November vergangenen Jahres und in den folgenden Wintermonaten keine Gelegenheit.