c't 13/2016
S. 40
News
Internet

Ausweispflicht bei Prepaid-SIMs

Einige Provider nahmen bislang noch nicht einmal grundlegende Plausibilitätsprüfungen bei SIM-Karten-Registrierungen vor.

Im Zuge des Anti-Terror-Pakets sollen sich Nutzer von Prepaid-Handys bei der Registrierung ihrer SIM-Karte künftig ausweisen und eine vollständige Adresse angeben. Bisher sind die Netzbetreiber zwar auch verpflichtet, eine Adresse zu erheben, aber nicht, diese auch zu prüfen. Gerade bei Discountern erworbene Prepaid-SIM-Karten lassen sich bislang in vielen Fällen auch auf Fantasieadressen registrieren. Die Registrierungspflicht könnte das bestehende, vielfältige Angebot ausdünnen oder spürbar verteuern. (uma@ct.de)

Sie wollen wissen, wie es weitergeht?

Änderung der WLAN-Haftung im TMG beschlossen

Der Bundestag hat Anfang Juni eine nach wie vor umstrittene Änderung des Telemediengesetzes (TMG) verabschiedet. Sie soll dafür sorgen, dass Betreiber von WLANs nicht mehr als Störer in Haftung genommen werden können. Der wenige Tage zuvor in der großen Koalition abgestimmte Kompromiss wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen. Grüne und Linke stimmten gegen die Gesetzesänderung, weil sie weiterhin Abmahnrisiken für die Betreiber von WLAN-Hotspots befürchten. Das Gesetz könnte schon im September in Kraft treten.

Netzpolitiker von Union und SPD wollten das Abmahnrisiko abschaffen. Viele Experten zweifeln aber, dass die nun beschlossene Regelung dazu geeignet ist: Zwar steht jetzt im Gesetz, dass das für große Netzbetreiber geltende Haftungsprivileg auch für Anbieter gilt, die „Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen“. Dass dies für „jede Form der Haftung für rechtswidriges Verhalten jeder Art“ gelten soll, steht allerdings nur in der Begründung.

Die Opposition kritisierte den Entwurf wegen diesem aus Streit geborenen Kompromiss als unzureichend. Die Störerhaftung sei mit der Novelle nicht beseitigt worden, meint Konstantin von Notz, der netzpolitische Sprecher der Grünen. Stattdessen werde eine Entscheidung den Gerichten überlassen. Ein entscheidender Knoten sei damit nicht gelöst, kritisierte auch Petra Sitte von den Linken. Auch nach Ansicht von Experten wie Strafrichter Ulf Buermeyer und Heise-Justiziar Joerg Heidrich ist das neue TMG nur ein halber Fortschritt und hätte deutlicher formuliert werden müssen (siehe c’t 12/16, S. 16).

Vertreter der Koalition sprechen dennoch von einem Durchbruch. Einen „riesigen Innovationsschub für Deutschland” erwartet der netzpolitische Sprecher der SPD, Lars Klingbeil. Faktisch seien die Hürden für missbräuchliche Abmahnungen nun zu hoch, meint Thomas Jarzombek, Sprecher der CDU/CSU-Fraktion für die digitale Agenda: „Es gibt keinen berechtigten Abmahnungsanspruch mehr.“ Klarer habe das nicht formuliert werden können, weil das Gesetz sonst „nicht europarechtskonform“ wäre. Auch der Verband der Internetwirtschaft eco teilt die Sorgen der Opposition nicht. „Wir gehen davon aus, dass die Rechtslage nun geklärt ist und WLAN-Anbieter nicht mehr der Gefahr ausgesetzt sind, für rechtswidriges Verhalten ihrer Nutzer haften zu müssen“, sagte eco-Vorstand Oliver Süme.

Eine wichtige europäische Institution wird dazu demnächst noch etwas zu sagen haben: Der Europäische Gerichtshof urteilt im Laufe des Jahres in einem konkreten Fall, in dem der private Betreiber eines WLAN-Hotspots von einem Unternehmen der Musikindustrie abgemahnt worden war. Der EU-Generalanwalt in dem Verfahren hat bereits empfohlen, den WLAN-Betreiber stärker zu schützen, das Gericht muss dem aber nicht folgen. Sollte es das aber tun, könnte eine klare Ansage aus Luxemburg auch den Kompromiss der Koalition auf sichere Füße stellen. (hob@ct.de)

Sie wollen wissen, wie es weitergeht?

Verschärfte SPF-Policy bei United Internet

Die United-Internet-Provider 1&1, GMX und Web.de haben ihre Richtlinien für die Entgegennahme von Mails verschärft. Nach dem aktualisierten Sender Policy Framework (SPF) akzeptieren die Server nur noch die Einlieferung von Mails, bei denen Absenderadresse und tatsächliche Versand-Domains übereinstimmen. Abgelehnt werden nun beispielsweise Mails von Mailing-Listen, die die ursprüngliche Absenderadresse nicht ersetzen, was bei einigen Kunden für Unmut sorgt.

United Internet bestätigte auf Nachfrage, dass die Änderung „dauerhaft“ sei. Betreiber von Mailing-Listen müssten darauf achten, dass die angegebene Absender-Domain mit der Domain übereinstimme, von der aus der Versand erfolge. Für die Kunden ist das lästig: Sie haben oft keinen direkten Einfluss auf die Konfiguration von Listen-Servern oder ähnlichen Diensten und können das Problem nicht selbst beheben. (uma@ct.de)

Sie wollen wissen, wie es weitergeht?

PayPal ermöglicht Ratenzahlung

Der Online-Bezahldienst PayPal will sein Geschäft in Deutschland mit der Einführung von Ratenzahlungen ausbauen. Händler können den Bezahlweg in ihre Online-Shops einbinden, für Käufer sei kein PayPal-Konto erforderlich, erklärte das US-Unternehmen. Die ersten Partner im Handel sind zehn Online-Shops, die unter anderem Elektronik und Haustechnik verkaufen. Zu sehen ist die Option beispielsweise im Shop von Duschmeister.de in der Erprobungsphase seit Ende des vergangenen Jahres.

Ein Käufer kann die Ratenzahlung direkt im Online-Shop des Händlers beantragen. Seine Bonität prüft PayPal in Echtzeit bei Auskunfteien wie der Schufa. Dafür muss der Käufer neben Namen und Anschrift auch Bankverbindung und Geburtsdatum eingeben. „Traditionelle Umwege wie der Gang zur Bank- oder Postfiliale sowie eine mehrtätige Antragsbearbeitung entfallen“, erläuterte PayPal. Die monatlichen Raten werden direkt vom Bankkonto des Käufers abgebucht. Sondertilgungen oder vorzeitige Rückzahlung seien möglich. Der Käufer kann die Ratenzahlung mit seinem PayPal-Konto verknüpfen, dann könne er den aktuellen Stand seines Ratenzahlungsplans online einsehen.

Händler könnten sich „völlig neue Wachstumsmöglichkeiten für ihr Geschäft erschließen“, ist sich PayPal sicher. Da Kunden nicht sofort bezahlen müssten, entschieden sich diese eher dafür, mehr zu kaufen als sonst. Händler könnten außerdem neue Kunden gewinnen, denn gerade bei kostspieligeren Anschaffungen suchten Käufer nach flexiblen Bezahloptionen. Die Händler müssten dabei nicht auf Liquidität und Zahlungssicherheit verzichten, denn sie erhielten direkt den gesamten Kaufbetrag – abzüglich der Gebühren. PayPal übernehme den kompletten Zahlungseinzug und das Risikomanagement. (anw@ct.de)

Sie wollen wissen, wie es weitergeht?

EU-Verhaltenskodex gegen Hass im Netz

Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft wollen zusammen mit der EU dafür sorgen, dass ihre Online-Plattformen möglichst keine rassistische und fremdenfeindliche Botschaften verbreiten. Die vier Unternehmen haben mit der EU-Kommission dafür einen Verhaltenskodex vereinbart.

Darin verpflichten sie sich unter anderem, „klare und wirksame Verfahren für die Prüfung von Meldungen über illegale Hassreden in ihren Diensten einzuführen, um solche Inhalte zu entfernen oder den Zugang dazu zu sperren“. Ihre Community-Leitlinien sollen klarstellen, dass es verboten ist, zu Gewalt und aggressivem Verhalten anzustacheln, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission. Sie hatte die IT-Firmen Ende vorigen Jahres zu einem runden Tisch über dieses Thema geladen.

Hassbotschaften zu kriminalisieren hänge „von soliden strafrechtlichen Sanktionen gegen die Täter von Hassreden und ihrer Vollstreckung ab“. Zusätzlich müsse aber sichergestellt werden, dass Online-Vermittler und Social-Media-Plattformen innerhalb eines angemessenen Zeitraums – es ist von 24 Stunden die Rede – auf Hassbotschaften im Internet reagieren, wenn sie gemeldet werden. Der Vorgang wiederum sollte ausreichend genau geprüft und begründet sein.

Die Strafverfolgungsbehörden sollen mehr Einblick in die Verfahren zur Erkennung und zur Meldung von Hassreden im Internet gewinnen, heißt es weiter in dem Kodex. Außerdem sollen Organisationen der Zivilgesellschaft als „vertrauenswürdige Berichterstatter“ einbezogen werden. „Die IT-Unternehmen müssen regelmäßige Schulungen über aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen für ihr Personal anbieten und einen Meinungsaustausch über das Potenzial für weitere Verbesserungen führen.“ Darüber hinaus wollen die IT-Unternehmen Bildungsprogramme unterstützen, die im Sinne eines „Gegendiskurses“ zu Hassbotschaften zu kritischem Denken anregen. (hob@ct.de)