c't 12/2016
S. 58
Vorsicht, Kunde
Online-Shopping
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Drunter & drüber

Chaos bei der Widerrufs-Abwicklung im Plus-Online-Shop

Eigentlich ist die Rechtslage einfach: Wenn ein Kunde Ware im Rahmen eines Widerrufs zurückschickt, hat er Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises. Doch beim Online-Shop von Plus klappt das nicht immer.

Schon recht lange kauft Heinrich S. im Online-Shop von Plus ein. Der von der Tengelmann E-Store GmbH betriebene Shop bietet ein breites Warensortiment und bislang war er auch mit dem Service durchaus zufrieden. Also zögerte er nicht lange, als er am 29. März auf www.plus.de einen 32"-LED-Fernseher für knapp 170 Euro entdeckte. Das Gerät könnte eine passable Zweit-Glotze abgeben. Per Mausklick landete das TV-Gerät im Warenkorb und Heinrich S. begab sich zur virtuellen Kasse des Online-Shops.

Wie üblich wollte Herr S. die Ware per Rechnung bezahlen, doch diese Option fehlte plötzlich. Ihm standen nur noch „Sofort Überweisung“, „Vorauskasse“ oder „PayPal“ zur Verfügung – alles Bezahlformen, bei denen er in Vorleistung treten sollte. Verwundert wandte er sich an den Support des Online-Shops und fragte nach, warum er als zuverlässiger Kunde plötzlich nicht mehr auf Rechnung einkaufen dürfe.

Man hole, so erfuhr der verdutzte Kunde, bei jedem Einkauf Bonitätsinformationen bei der GFKL Protect GmbH ein. Details zu dem dabei verwendeten Bewertungsverfahren wollte die Hotline nicht herausrücken. Der Mitarbeiter deutete aber an, dass die Wohngegend von Heinrich S. möglicherweise in der Bewertung herabgestuft worden sei. Das verwunderte den Kunden allerdings schon, schließlich wohnte er in einer der besten Wohngegenden seiner Stadt. Auch der Hinweis, dass er seine Rechnungen stets pünktlich beglichen habe und bei allen großen Bonitäts-Auskunfteien den allerbesten Leumund genieße, half nicht weiter. Ein Kauf auf Rechnung sei für diesen Warenkorb nicht möglich – vielleicht klappe es beim nächsten Mal ja wieder, versuchte ihn der Hotliner zu trösten.