c't 11/2016
S. 10
Leserforum

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XP unverzichtbar

Ronald Eikenberg im Editorial zur Gefahr durch veraltete Software, c’t 10/16, S. 3

Als Musiker arbeite ich nach wie vor mit Windows XP, weil meine für viel Geld erworbene Profi-Soundkarte mit neueren Betriebssystemen nicht kompatibel ist. Warum sollte ich sie auf den Müll schmeißen, obwohl sie nach wie vor hochklassig ist? Ich brauche für meinen Musikrechner mit Windows XP kein Internet, dafür benutze ich meinen Laptop mit Windows 10 oder mein iPad. Meine Frau ist niedergelassene Psychotherapeutin und schreibt ihre Gutachten seit mittlerweile 25 Jahren auf einem Amiga 1200 mit Textomat. Total datensicher, weil auch der keinen Internetanschluss hat und braucht.

Hans Happe B

Weil es läuft!

Warum gibt es noch solche alten Zombies? Warum erklärt mir ein IT-Sicherheitsunternehmen, dass eine Achterbahn-Steuerung auf einem Windows-98-PC läuft? Ganz einfach:

– Weil die Systeme laufen.

– Weil die Systeme schnell sind, besonders auf recht moderner Hardware.

– Weil die Systeme nicht des nächtens irgendwelche Updates machen und morgen gar nix mehr geht.

– Weil die Software so speziell is,t dass sie nirgendwo anders zu einem vernünftig kaufmännischen Kurs(!) läuft.

– Weil es angeschlossene (meist externe) Hardware gibt, welche nicht mit einer neuen Software harmonisch läuft

Marco Ulbricht B

Bester PC ever!

Ich kaufte mir vor über zwei Jahren einen Business-Laptop mit Windows XP als Betriebssystem. Da das wenige Wochen vor dem offiziellen Support-Ende von XP war, erhielt ich ihn als Schnäppchen. Dank der allgemeinen Angst vor dem Support-Ende zahlte ich statt einem Neupreis von 2000 Euro nur etwa ein Zehntel. Für weitere 50 Euro wurde noch schnell das RAM erweitert, und seitdem ist dieses robuste Gerät im Dauereinsatz bei mir, klaglos, mit aktueller Firewall und Virenscanner versehen, schnell und sicher. Ab und zu gibt es Patches von Microsoft, die heruntergeladen und installiert werden müssen, denn entgegen der offiziellen Verlautbarung werden diese nach wie vor bereitgestellt.

Software, die ich seit Jahren im Einsatz habe, läuft problemlos unter XP, unter den Nachfolgeversionen von Windows nicht oder nicht mehr so gut. Mein XP-Rechner ist der beste Computer, den ich habe oder je hatte.

Eberhard Blocher B

Fehlende Integration

Leben in der High-Tech-Oase, Rundgang durchs „schlaueste Haus Deutschlands“, c’t 10/16, S. 16

Herr Hinrichs fährt zwar eine beeindruckende Anzahl an „smarten“ Geräten namhafter Hersteller auf, patzt dann aber offenbar im entscheidenden Punkt: bei der Integration all dieser Einzelkomponenten. Mit 14 Apps sollen die Bewohner also jonglieren, um alle Aspekte ihrer Wohnung zu steuern? Das klingt mir nicht wie ein sorgfältig orchestriertes Gesamtsystem, sondern wie eine banale Anhäufung zueinander inkompatibler Hersteller-Standards.

Wenn schon jedes Subsystem über die herstellereigene App mit jeweils unterschiedlicher Bedienerführung zu steuern ist, lässt das stark vermuten, dass auch geräteübergreifende Szenarien (einfaches Beispiel: „Schalte das Licht ab, wenn die Heimkinoanlage hochfährt“) nur im Rahmen der von den einzelnen Herstellern vorgesehenen Grenzen funktionieren. Wie jeder, der sich ein wenig praktisch mit Hausautomatisierung beschäftigt hat, weiß, sind diese Grenzen meist sehr eng gesteckt – die größte Schwierigkeit besteht gerade darin, die diversen verfügbaren Komponenten verschiedenster Hersteller in ein konsistentes Gesamtsystem zu integrieren, unter einer möglichst intuitiven Bedien-Oberfläche zu bündeln und geräteübergreifende Automatisierungs-Szenarien stabil und zuverlässig zu realisieren.

Das ist – entgegen Hinrichs’ Aussage – mit entsprechendem Integrations-Aufwand durchaus umsetzbar, bedingt aber auch eine daraufhin ausgerichtete Auswahl der Komponenten: Statt maximalem „Cloud-Faktor“ (siehe Nest-Thermostate) und wohlklingenden Markennamen stellt die Verfügbarkeit von möglichst offenen und flexibel verwendbaren Schnittstellen dann das wichtigste Kriterium dar.

Rene Schneider B

Albernes Patent

Apple erhält Patent für geknicktes Objektiv, c’t 10/16, S. 44

Ich finde es albern, auf einen geknickten Strahlengang ein Patent zu erteilen. Das ist keine Neuheit. Newton-Teleskope knicken den Strahlengang schon seit über 400 Jahren ab. An meinem Teleskop verwende ich einen ellipsenförmigen Spiegel, bei fotografischen Arbeiten ein 90°-Prisma. In jedem Optiklabor gibt es Spiegel und Prismen zur Strahlumlenkung.

Klaus Doerbecker B

Der Eindruck, dass sich Apple die Periskop-Technik patentieren ließ, täuscht. Laut Antrag handelt es sich um Detailverbesserungen, die „bessere Optiken“ in den flachen Smartphone-Gehäusen ermöglichen sollen. Interessant finden wir beispielsweise den Claim auf die Position einer Blende hinter dem ersten Linsenelement, aber noch vor dem Spiegel und den danach positionierten weiteren Linsenelementen.

Anbieter verweigern IPv6

IPv6 im Griff, Das Internet-Upgrade rollt: IPv4 wird abgelöst, c’t 10/16, S. 132

Angeregt durch die Äußerung, dass IPv4 in 5 Jahren in der Minderheit sein dürfte, habe ich spontan mal meinen Test von vor 5 Jahren wiederholt und einfach IPv4 mal abgeschaltet. Ich kann leider keinen Fortschritt erkennen, das Internet schrumpft auf Google, Facebook und Heise zusammen, der Rest ist weg: www.ibm.com, www.ebay.de, www.amazon.de etc. sind alle nicht mehr erreichbar, nach 15 zufällig gewählten Adressen habe ich aufgegeben.

Es ist ja schön, dass der IPv6-Anteil auf heise.de auf 20 % gestiegen ist. Auf der Server-Seite scheint mir der Anteil aber eher bei 1 % zu liegen. Solange die Mehrheit der Dienstanbieter aber IPv6 verweigert, sehe ich keinen Sinn darin, mich auf Client-Seite tiefer mit dem Thema zu beschäftigen.

Ralf Brandt B

Nur Verwaltungsrecht

Papiertiger, Kaum Strafen für Verstöße gegen Datenschutzvorschriften, c’t 10/16, S. 162

In einem Punkt irrt die Autorin: Allein in Niedersachsen gibt es drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich sich auf die Verfolgung der IuK-Kriminalität [IuK: Informations- und Kommunikationstechnik, d. Red.] spezialisiert haben. Das umfasst aber mehr als die Datenvergehen, die der Autorin vor Augen stehen.

Für ausschließlich diese „einfachen“ Datenvergehen würde sich niemals die Einrichtung einer Zentralstelle lohnen, weil sie insgesamt im Bereich der einfachen Kriminalität angesiedelt und mit Freiheitsstrafen im Höchstmaß von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Nur die schwere Computersabotage nach §303b Abs. 2 StGB reicht mit 5 Jahren Strafdrohung in den schweren Bereich der Kriminalität hinein. Erst der Computerbetrug, die Fälschung beweiserheblicher Daten und die Erpressung im Zusammenhang mit der Ransomware richten sich gegen Formen der IuK-Kriminalität, die bereits wegen ihrer Grunddelikte der schweren Kriminalität angehören.

Das einfache Datenschutzstrafrecht nach den Datenschutzgesetzen ist ein im Ausnahmefall aufgewertetes Verwaltungsrecht, in dem Ordnungswidrigkeiten im Vordergrund stehen und – so möchte ich überspitzt sagen – kein Strafrecht im engeren Sinne. Das liegt auch daran, dass der Gesetzgeber keine Anstrengungen unternommen hat, wirklich bedeutsame Verstöße gegen den Datenschutz zu benennen und einer Strafdrohung zu unterwerfen. Ich kenne nur eine Entscheidung, in der der Bundesgerichtshof ausdrücklich eine Strafbarkeit nach § 44 BDSG anerkannt hat (Az. 2 StR 591/11, Rn. 21 bis 24).

Dieter Kochheim B

Umlautproblem

Wetter für die Kommandozeile, c’t 9/16, S. 54

Ich hatte übrigens Probleme, wenn ich „Göttingen“ in die ~/.ansiweatherrc eingefügt hatte, da dann „location" nicht ausgelesen oder erkannt wurde und stattdessen der Default-Wert benutzt wurde. Ursache ist wohl das im Skript gesetzte LC_ALL=C im Zusammenspiel mit dem Verhalten neuerer grep-Releases (Ausgabe ist nur noch der Text „Binary file .ansiweatherrc matches“), wodurch grep bei der gewählten Locale die Datei .ansiweatherrc aufgrund des einen Umlautzeichens wohl als Binärdatei einstuft.

Meine temporäre Abhilfe: grep mit der Option -a (äquivalent zu --text) nutzen oder auch einfach LC_ALL="" setzen.

Gestern bekam ich aber etwas irritierend für „Göttingen“ andere Werte, verglichen mit denen von „Goettingen“ und den umlautlosen Umgebungsorten „Northeim“ und „Duderstadt“ (deren Werte alle identisch waren). Verglichen mit den Werten einer Göttinger Wetterstation waren es eher falsche Werte.

Diese fehlerhaften Daten für „Göttingen“ (mit Umlaut) ließen mir doch keine Ruhe und ich habe deshalb einmal die von ansiweather abgerufenen Rohdaten abgespeichert und extrahiert:

""Göttingen": "coord"::

.{"lon":10.08,"lat":48.47}

"Goettingen": "coord"::

.{"lon":9.93,"lat":51.53}

Die zweiten Werte sind die korrekten für „mein“ in Niedersachsen gelegenes Göttingen. Also die oberen Koordinaten in Google Maps eingegeben (wichtig: als 48.47, 10.08) und die Lösung zumindest dieses Rätsels gefunden: Es gibt nahe Ulm tatsächlich einen Stadtteil Langenaus namens Göttingen (das wissen vermutlich auch die meisten anderen „richtigen“ Göttinger nicht). Warum nun „openweathermap“ diesen kleinen Stadtteil statt der Stadt Göttingen auswählt, bleibt offen.

Jens Schleusener B

Ergänzungen & Berichtigungen

Raspi-USV lieferbar

Verzögerungen bei PiUSV und PiUSV+, c’t 10/16, S. 29

Anders als in c’t 10/16 gemeldet ist die Raspberry-Pi-USV namens PiUSV+ weiterhin lieferbar, etwa für knapp 35 Euro bei reichelt.de unter dem Namen RPI USV+. Beim Hersteller Ritter Elektronk trägt sie die Artikelnummer E-002-486.

Update verdoppelt Laufzeit

3D by Intel, Aldi-Notebook mit schneller Intel-GPU Iris 550, c’t 10/16, S. 112

Rechtzeitig zum Verkaufsstart bei Aldi Nord hat Medion die neuere BIOS-Version 220 veröffentlicht. Nach dem Update schafft das Akoya E6424 rund 8,5 Stunden Laufzeit statt zuvor nur gut 4 Stunden.

Beamer ohne Balken

Großes Bild, kleines Geld, Sechs günstige Full-HD-Beamer mit 3D im Test, c’t 9/16, S. 110

Tabelle
Tabelle: Beamer: Lärmpegel und Leistungsaufnahme

In unserem Projektoren-Vergleichstest in Ausgabe 9/16 fehlten leider die Messergebnis-Balkendiagramme zum Lärmpegel und zur Leistungsaufnahme.

Wir freuen uns über Post

Ausgewählte Zuschriften drucken wir ab und kürzen sie wenn nötig sinnwahrend.

Antworten sind kursiv gesetzt.