c't 1/2016
S. 10
Leserforum
Briefe, E-Mail, Hotline

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Gedrosselter Zorn

Urs Mansmann im Editorial über Volumenbegrenzungen im Festnetz, c’t 27/15, S. 3

Die Drosselung im Festnetz und die von der Bundesnetzagentur geduldete Vorgehensweise der wenigen Anbieter wirft uns noch weiter nach hinten, als wir es im Breitband-Ausbau und der Digitalisierung schon sind. Kann sein, dass „Mutti“ das egal ist, aber Herr Dobrindt macht sich unglaubwürdig und lächerlich, dass er dieser Entwicklung einfach zusieht. Mehrköpfige Familienhaushalte können sich vor dieser Entwicklung nur gruseln.

Zwei Teenager mit Steam Accounts, ein HD-Video-Streaming-Abo und ein Home Office, das regelmäßig Video- und Audiokonferenzen beinhaltet, können über die lächerlichen Angebote von Vodafone und die gähnend langsamen LTE-Hybrid-Krücken der Telekom nur gequält lächeln. Für eine solche Konstellation sind monatlich 300 GB normal.

Lustig ist diese bedarfsfremde Angebotslandschaft schon lange nicht mehr. Als letztes Mittel ist vielleicht ein Regierungswechsel nötig. In unserer Region ist von einem Fortschritt bei der Digitalisierung in den letzten zehn Jahren nicht viel erkennbar gewesen und auch in den kommenden Monaten keine Änderung in Sicht.

Oliver Jaeckel-Bender

High-End-Smartphones mit Wechselakku

High Society, High-End-Smartphones mit Android, c’t 27/15, S. 106

Ich suche ein hochwertiges Handy mit Wechselakku. Keines Ihrer getesteten Handys erfüllt diese Forderung. Gibt es nur noch teure Wegwerfhandys? Ist die Firma LG der einzige Anbieter von hochwertigen Handys mit Wechselakkus?

Joachim Heller

Seitdem auch Samsung vorzugsweise fest eingebaute Akkus einsetzt, ist LG tatsächlich der letzte große Hersteller, der bei seinen Spitzenmodellen wie dem LG G4 einen Akkuwechsel vorsieht. Samsung hätte nur noch die etwas älteren, aber weiterhin empfehlenswerten Smartphones Galaxy Note 4 und Galaxy S5 im Angebot. Legt man keinen Wert auf Android, stünden auch noch das Microsoft Lumia 950 und 950 XL zur Auswahl.

Meinungen tolerieren

Hetze auf Facebook, Der schwierige Umgang mit „Hate Speech“ im Web, c’t 27/15, S. 136

Zu dem Artikel „Hetze auf Facebook“ und dem nachfolgenden Interview möchte ich eins sagen: Ich finde es weitaus bedenklicher, dass ein deutscher Richter „lieber den Inhalt erstmal sperren“ würde, Blog-Betreibern und amerikanischen Firmen die Kontrolle über unser Recht der freien Rede überantworten will und Denunziation befürwortet, als die gezeigten Beispiele von Hassrede.

Auch in der DDR hatten wir Meinungsfreiheit: Jeder durfte frei seine Meinung äußern, solange diese zur Linie der Partei passte. Meinungsfreiheit besteht darin, eben besonders die Meinungen zu tolerieren, die man nicht mag. Es steht aktuell um die Meinungsfreiheit in Deutschland nicht mehr gut, und wir sollten uns an den USA in diesem Punkt ein Beispiel nehmen. Ich denke, dies Zitat fasst es gut zusammen: „Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen.“

Dirk Stöcker

Hetze gegen die Hetzer

Ein interessanter Bericht über die Hetze im Netz und die Rolle von Facebook, das Interview mit Johannes Baldauf und Ulf Buermeyer ist eine tolle Ergänzung. Aber der letzte Teil des Interviews bezüglich der Pranger-Site „Perlen aus Freital“ und gerade die Aussagen von Dr. Buermeyer – einem Richter an einem Landgericht(!) – ist doch mehr als befremdlich und erschreckend. Da wird diese Site praktisch als legitimes Mittel beurteilt und weiters wird sogar gutgeheißen, dass Arbeitgeber darüber informiert werden, dass sie eventuell Faschisten im Betrieb haben … – Rechtsradikale müssten aufgrund ihrer Einstellung damit leben, dass sie öffentlich „gebrandmarkt“ und „gemeldet“ werden?

Kann mir Herr Buermeyer dann bitte erklären, was nun der Unterschied zwischen seiner Einstellung dazu und den verqueren Spinnereien der Rechten ist – außer der Zielgruppe? Ich dachte immer, in Deutschland ist es so: Wenn jemand eine strafbare Handlung begangen hat, wird er vor einem ordentlichen Gericht verurteilt – und das bekommt der Arbeitgeber dann sicherlich auch ohne „IM-Seiten“ mit – unabhängig davon, wer was warum aus welcher noch so verqueren Motivation heraus getan hat.

Nach dieser „Beurteilung“ von Herrn Buermeyer wäre es dann doch eigentlich im Umkehrschluss auch legitim, wenn es Websites nach dem Muster „Perlen aus Freital“ gäbe, die dann halt für andere Gruppen zuständig sind? Die dann Informationen über zum Beispiel Schwule oder Linksradikale oder vorbestrafte Kriminelle, die wieder draußen sind, oder Muslime (mancher Arbeitgeber würde vielleicht gern wissen, ob der neue Lehrling bei den Salafisten mitmacht …) sammeln, veröffentlichen und nebenbei Arbeitgeber/Unis/Schulen über ihre Erkenntnisse informieren. Oder gilt das nur, wenn es gegen Rechtsradikale geht?

Es kann doch wirklich nicht sein, dass ein Richter solch eine „selektive Wahrnehmung“ zu Hetze öffentlich vertritt! Ich kann doch nicht Hetze einerseits verurteilen und andererseits meinen, Hetze gegen die Hetzer sei legitim. Wo wird denn dann die Grenze gezogen, wen ich anprangern und gegen wen ich hetzen darf und gegen wen nicht?

Martin Schandl

Drive-Snapshot-Images mounten

Rettungseinsatz, Probleme lösen mit dem c’t-Notfall-Windows 2015, c’t 26/15, S. 96

Seit Drive Snapshot vor vielen Jahren mal in einer c’t empfohlen worden war, verwende ich das Tool mit meiner eigenen Lizenz. Ich hatte auch tatsächlich schon mein Windows damit auf einen vorherigen Stand zurückgesetzt. Der Restore klappte problemlos. Was mir besonders gefällt und was im Artikel nicht erwähnt wurde, ist die Möglichkeit, einen Save als virtuelles Laufwerk zu mounten. Ganz praktisch, um mal eben schnell eine einzelne Datei aus dem Save zurückzukopieren.

Peter Hunkeler

Wir freuen uns über Post

Ausgewählte Zuschriften drucken wir ab und kürzen sie wenn nötig sinnwahrend.

Antworten sind kursiv gesetzt.