Meinungsfreiheit im Netz: Wann kritische Bewertungen laut BGH zulässig sind

Der Bundesgerichtshof hat entscheiden, wie weit die Meinungsfreiheit bei kritischen Bewertungen reicht und wann die Grenze zulässiger Kritik überschritten ist.

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(Bild: Monika Skolimowska/dpa)

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Von
  • Joerg Heidrich
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Es sind harte Worte: "Ware gut, Versandkosten Wucher!!" So bewertete der Käufer von vier Gelenkbolzenschellen die Abwicklung des Verkaufs über eBay. Seine Aussage zog eine juristische Auseinandersetzung nach sich, die im September dieses Jahres schlussendlich den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte (Az.: VIII ZR 319/20). Das oberste Zivilgericht musste die Grenzen der Äußerungsfreiheit ausloten – im konkreten Fall darüber urteilen, ob ein Versandkostenanteil von 4,90 Euro an einer Gesamtkaufsumme von 19,26 Euro tatsächlich als Wucher bezeichnet werden darf.

Nachvollziehbar ist, dass sich Kunden über schlechten Service, überhöhte Preise oder arrogante Verkäufer beschweren wollen, um andere Kunden zu warnen. Gerade solche Äußerungen sind der Sinn und Zweck von Bewertungen auf Plattformen. Allerdings schlagen Bewerter dabei auch häufig über die Stränge, werden beleidigend oder behaupten Unwahrheiten.

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Rezensionen verstoßen dann gegen geltendes Recht, wenn sie falsche Tatsachenbehauptungen enthalten, also Behauptungen, die man mit einem Tatsachenbeweis entkräften kann. Wenn also beispielsweise der Käufer eines Smartphone-Cases behauptet, dieses passe nicht zu seinem iPhone, obwohl es das sehr wohl tut, ist die Behauptung in seiner Bewertung offenkundig falsch und daher von der Plattform zu löschen.