Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Reform für PV-Strom erklärt

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung verspricht günstigen Strom für Mieter und hohe Renditen für Vermieter bei wenig Bürokratie.

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, KI Midjourney, Bearbeitung c't

(Bild: Erzeugt mit Midjourney durch c't)

Lesezeit: 12 Min.
Von
  • Jan Mahn
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Deutschland hat seine Begeisterung für Photovoltaik wiederentdeckt und im Jahr 2023 über 10 Gigawatt Erzeugungsleistung zugebaut, auf Freiflächen und Dächern von Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe, auf Supermärkten und Einfamilienhäusern. Nur ein Dach wird bis dato kaum genutzt: das auf dem Mehrfamilienhaus. Und das muss absolut nicht sein, wenn man betrachtet, wann eine PV-Anlage besonders wirtschaftlich ist, nämlich dann, wenn der Eigenverbrauch besonders hoch ist. Während Stromkunden mit allen Abgaben beim Energieversorger oft mehr als 30 Cent pro Kilowattstunde bezahlen müssen, bekommen Anlagenbetreiber fürs Einspeisen nach EEG nur 7,1 Cent (ab 10 Kilowatt Spitzenleistung der Anlage).

Weil das so ist, optimieren vor allem Einfamilienhausbesitzer ihren Eigenverbrauch mit Akkus, steuerbaren Wallboxen und durchs Verlagern des Verbrauchs auf die Sonnenstunden. Denn im Einfamilienhaus leben wenig Menschen pro Quadratmeter Dachfläche. Im Mehrfamilienhaus sieht das ganz anders aus, dort leben mehrere Parteien unter einem Dach, haben also auch ohne Speicher und Optimierungen schon einen vergleichsweise hohen Eigenverbrauch.

Dass diese Dächer dennoch kaum genutzt werden, hat rein bürokratische Gründe, denn im Mehrfamilienhaus hat jede Wohnung einen eigenen Zähler und eine Solaranlage kann man nicht hinter allen Zählern gleichzeitig anschließen. Strom vom Dach muss also irgendwie rechnerisch verteilt werden. Bisher gab es dafür nur ein vom Gesetzgeber vorgesehenes Modell: sogenannten Mieterstrom, der 2017 erfunden wurde. Von 2017 bis Ende 2023 haben sich aber erst mickrige 7900 solcher Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angesammelt, die zusammen nur 135 Megawatt Spitzenleistung liefern. Ein Vermieter, der Mieterstrom nach diesem Modell anbieten will, muss einige Hürden überspringen: Los geht es mit einem technischen Umbau, für die ein Elektriker anrücken und hinter dem Hausanschlusskasten die Verkabelung ändern muss.