Was die EU-Regeln für die Smartphone-Reparatur bringen

Die EU stärkt das Recht auf Reparatur, Apple und Samsung liefern Ersatzteile für Smartphones. Trotzdem kritisieren Reparaturfirmen die Politik und Hersteller.

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Smartphone wird repariert

(Bild: Shutterstock/PK Studio)

Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Robin Brand
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Recht auf Reparatur, Batterieverordnung, Ökodesign: Mit gleich mehreren Vorhaben rückt die EU der Elektronikbranche zu Leibe. Besonders die Smartphoneindustrie ist im Fokus der Regulierer: Ihre Geräte sollen langlebiger und einfacher zu reparieren werden. Erste Hersteller reagieren bereits mit längeren Updateversprechen und dem Verkauf von Ersatzteilen. Wir beleuchten, was die EU-Pläne im Einzelnen bedeuten und warum Wiederaufbereiter und Reparaturfirmen Kritik üben.

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Am weitesten gediehen sind die Ökodesign-Verordnungen für Smartphones und Tablets: Das Gesetzespaket dazu hat die EU-Kommission Mitte Juni angenommen. Es macht Vorgaben, wie Hersteller ihre Smartphones und Tablets künftig bauen, mit Updates versorgen und über ihre Beschaffenheit informieren müssen. Die Regeln verpflichten Hersteller, die Geräte fünf Jahre lang mit Updates zu versorgen, die Frist beginnt dabei ab Auslieferung der letzten Exemplare an den Handel.

Außerdem müssen Hersteller für Smartphones fünf Jahre lang und für Tablets sechs Jahre lang Ersatz für bestimmte Bauteile an Reparaturbetriebe liefern und Reparaturanleitungen sieben Jahre nach Ende des Inverkehrbringens verfügbar halten. Akkus von Smartphones und Tablets müssen austauschbar sein oder alternativ nach 500 Ladezyklen noch mindestens 83 Prozent und nach 1000 Ladezyklen mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität aufweisen. Smartphones, deren Akku sich nicht austauschen lässt, müssen zudem staub- und wasserdicht gemäß IP67 sein.

Ein Energielabel soll über Energieeffizienz, Langlebigkeit des Akkus, Schutz vor Wasser und Staub sowie Widerstandsfähigkeit gegen Sturzschäden informieren. Die Verordnungen sehen nach ihrem Inkrafttreten eine 21-monatige Übergangszeit vor, bevor die Anforderungen anwendbar werden. Dem Plan nach soll das neue Energiekennzeichen in der gesamten EU spätestens von 2025 an auf Geräten zu finden sein.

Mitte März 2023 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für ein Recht auf Reparatur vorgelegt. Dieses entfaltet seine Wirkung schon während, vor allem aber nach Ablauf der Gewährleistungsfrist und umfasst Waren in Produktgruppen, für die es bereits Ökodesign-Anforderungen an die Reparierbarkeit gibt. Dazu gehören Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte und Staubsauger, aber in Zukunft auch Smartphones und Tablets.

Während der Gewährleistungsfrist will die EU Hersteller verpflichten, Defekte stets zu reparieren; Ersatz dürfen sie nur dann liefern, wenn er nachweislich günstiger ist als eine Reparatur. Größere Wirkung dürften aber die Bestimmungen entfalten, die nach Ablauf der Gewährleistungsfrist greifen. Denn auch dann sollen Verbraucher künftig ein Recht auf Reparatur haben, allerdings dürfen Hersteller sie dafür zur Kasse bitten. Jedes Land soll zudem eine Onlineplattform einrichten, auf der Reparaturbetriebe gelistet sind. Vor der Reparatur müssen Reparaturbetriebe und Hersteller einen Kostenvoranschlag in standardisierter Form ausstellen.