IT-Recht: Unwägbarkeiten bei interkontinentalem Datentransfer

EU-Datenschutzbestimmungen erschweren hiesigen Unternehmen die Nutzung von US-Onlinediensten. Schwierigkeiten gibt es beim Transfer personenbezogener Daten.

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(Bild: Thomas Kuhlenbeck)

Lesezeit: 15 Min.
Von
  • Joerg Heidrich
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Derzeit steht es nicht gut um den Datenaustausch zwischen Europa und den USA. Mit Google Analytics und Fonts befinden sich gleich zwei populäre Dienste des Alphabet-Konzerns im Visier von Behörden und Gerichten. Auch Facebook und andere Schwergewichte haben bereits den Unmut der Datenschutzbehörden zu spüren bekommen.

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Diskutiert wird außerdem über die Zulässigkeit netzgestützter Office-Anwendungen, Videokonferenzen und Cloud-Lösungen für europäische Nutzer, sofern US-Anbieter involviert sind.

Bis Mitte 2020 war die Welt des transatlantischen Datentransfers noch in Ordnung – zumindest aus Sicht der Unternehmen. Bürger, deren Daten betroffen sind, beurteilen das möglicherweise anders. Die EU-Kommission hatte mit den USA den sogenannten Privacy Shield vereinbart. Auf dieser Grundlage war der Austausch von Daten ohne besondere rechtliche oder technische Umstände möglich.

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