Artikel-Archiv c't 29/2023, Seite 52

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    Vertragsbrüchig

    Samsung erfüllt Lieferverpflichtung nicht

    Wenn man einen Vertrag geschlossen hat, ist man daran gebunden. Als Verkäufer bedeutet das, man muss liefern. Das gilt auch dann, wenn der Vertrag im Rahmen von Schnäppchenaktionen wie dem „Black Friday“ zustande gekommen ist. Den Webshop von Samsung kümmern solche Regeln allerdings kaum.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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