Artikel-Archiv c't 8/2021, Seite 172
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Bei Nichtgefallen Pech gehabt
Verwirrung um Widerrufsrecht für „Bestell und hol ab“-Geschäfte
Wer online einzukaufen pflegt, hat sich an das komfortable gesetzliche Verbraucher-Widerrufsrecht gewöhnt. In Zeiten des Lockdowns bieten lokale Händler oft eine Online-Kaufanbahnung: Kaufvertragsschluss und Bezahlung bei Abholung vor Ort. Dabei gibt es nur dann ein Widerrufsrecht, wenn sie es freiwillig einräumen.
Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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