Artikel-Archiv c't 8/2021, Seite 172

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    Bei Nichtgefallen Pech gehabt

    Verwirrung um Widerrufsrecht für „Bestell und hol ab“-Geschäfte

    Wer online einzukaufen pflegt, hat sich an das komfortable ­gesetzliche Verbraucher-Widerrufsrecht gewöhnt. In Zeiten des Lockdowns bieten lokale Händler oft eine Online-Kauf­anbahnung: Kaufvertragsschluss und Bezahlung bei Abholung vor Ort. Dabei gibt es nur dann ein ­Widerrufsrecht, wenn sie es ­freiwillig einräumen.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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