Artikel-Archiv c't 15/2021, Seite 58
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Unverbindlich
1&1 stellt mysteriöse Mobilfunkverbindung in Rechnung
Auf der Telefonrechnung angegebene Verbindungen sollten sich in aller Regel irgendwie nachvollziehen lassen. Im Zweifel ist der Provider in der Darlegungspflicht. Bei 1&1 beharrt man auf Kosten, die so, wie auf der Rechnung angegeben, nicht entstanden sein können.
Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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