Artikel-Archiv c't 22/2019, Seite 162

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    Verbraucherschutz oder Pranger?

    Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen im Netz

    Überalterte Hummerkrabben in der Tiefkühlung, Mäusekot im Lagerschrank: Wenn lebensmittelrecht- liche Kontrollen Alarmierendes aufdecken, möchten Verbraucher gern informiert werden. Aber inwieweit dürfen Behörden oder gar private Spürnasen dergleichen Ergebnisse ins Internet stellen? Für Lokale oder Märkte steht dabei einiges auf dem Spiel.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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