Artikel-Archiv c't 17/2019, Seite 70
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Haftungsentspannt
Ihr Gastnetz, Freifunk und die Störerhaftung
2018 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass Betreiber von offenen WLANs nicht mehr fürchten müssen, für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer abgemahnt zu werden. Wir klären, welche Restrisiken bleiben.
Umfang: ca. eine redaktionelle Seite
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