Artikel-Archiv c't 20/2017, Seite 68

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    Neuwertig?

    Ärger bei Reklamation angeblich „neuwertiger“ Ware

    Wer neuwertige Ware kauft, erwartet ein unbeschädigtes und sauberes Gerät. Deutlich sichtbare Gebrauchsspuren und unhygienische Verschmutzungen sind unerwartet und berechtigen zur Reklamation. Mancher Händler sieht das freilich anders.

    Umfang: ca. 3 redaktionelle Seiten
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