Artikel-Archiv c't 5/2016, Seite 150

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    Gratis kann teuer werden

    Schadenersatz beim Fehlen einer korrekten Urhebernennung auch für kostenlos nutzbares Material

    Wer ein Foto zur kostenlosen Nutzung im Internet bereitstellt, gibt damit keineswegs alle Rechte daran auf. Als Urheber darf er Wert darauf legen, bei einer Veröffentlichung korrekt angegeben zu werden. Durch eine allzu schludrige Umsetzung der Vorgaben bei der Verwendung solcher Bilder können Webmaster sich schadenersatzpflichtig machen – das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Düsseldorf.

    Umfang: ca. eine redaktionelle Seite
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