Artikel-Archiv c't 27/2015, Seite 32
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Websperren ante portas?
Der BGH nimmt Zugangsanbieter in die Pflicht
Bisher hafteten die deutschen Anbieter von Internet-Zugängen für durchgeleitete Inhalte nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof jetzt geändert: Er entschied, dass Provider ihren Kunden rechtswidrige Inhalte vorenthalten müssen, sofern diese nicht anders aus dem Netz zu verbannen sind.
Umfang: ca. eine redaktionelle Seite
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