Artikel-Archiv c't 27/2015, Seite 32

  • Thumbnail, c't 27/2015, Seite 32

    Websperren ante portas?

    Der BGH nimmt Zugangsanbieter in die Pflicht

    Bisher hafteten die deutschen Anbieter von Internet-Zugängen für durchgeleitete Inhalte nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof jetzt geändert: Er entschied, dass Provider ihren Kunden rechtswidrige Inhalte vorenthalten müssen, sofern diese nicht anders aus dem Netz zu verbannen sind.

    Umfang: ca. eine redaktionelle Seite
    BibTeX anzeigen