Artikel-Archiv c't 24/2015, Seite 38
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Vorratsdatenspeicherung 2.0
Gesetz zur „Höchstspeicherfrist“ tritt bald in Kraft
Am 16. Oktober passierte der neue Anlauf für eine Vorratsdatenspeicherung den Bundestag. Das Gesetz könnte schon im November in Kraft treten. Bürgerrechtler haben eine Verfassungsklage angekündigt. Die Provider rechnen mit Investitionskosten in Höhe von 600 Millionen Euro.
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