Artikel-Archiv c't 5/2014, Seite 28

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    Briefkasten-Ermittlungen

    Pornostreaming: Richter geben Fehler in Auskunftsverfahren zu

    Bereits in vier Fällen hat das Landgericht Köln bekannt, Anträge der Redtube-Massenabmahner zu oberflächlich bearbeitet und damit indirekt die Grundrechte von Bürgern missachtet zu haben. Derweil stellte sich heraus, dass die IP-Adressen angeblicher Pornostream-Konsumenten durch eine Briefkastenfirma ermittelt wurden.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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