Artikel-Archiv c't 24/2014, Seite 43

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    Ausländer unerwünscht

    Umsatzsteuer aus Webverkäufen fällt jetzt im Land des Kunden an

    Wer im Web Dienstleistungen oder digitale Waren an EU-Ausländer verkauft, muss die Umsatzsteuer ab 2015 im Land des Kunden abführen. Das erschwert die Buchhaltung und rechtskonforme Preisangaben.

    Umfang: ca. 0.5 redaktionelle Seiten
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