Artikel-Archiv c't 23/2013, Seite 154

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    Zwangsverkabelt

    Rechte der Mieter auf einen Breitbandanschluss

    Der Internetanschluss ist für die meisten Mieter so selbstverständlich wie die Strom- oder Wasserversorgung. Nicht jeder Vermieter mag da mitziehen. Manche wechseln ohne Rücksprache den Kabelanbieter oder weigern sich, Anschlussarbeiten zu dulden. Welche Rechte hat der Mieter, wenn der Vermieter beim Internetanschluss querschießt?

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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