Artikel-Archiv c't 24/2012, Seite 172

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    Verwertbare Netzspuren

    Mail und Chat als Beweise im Kündigungsschutzstreit

    E-Mail und andere gespeicherte Spuren der Netzaktivität eines Arbeitnehmers können diesen in Bedrängnis bringen, wenn sie unerlaubtes Verhalten belegen. Das Fernmeldegeheimnis schützt ihn nicht unbedingt davor, dass der Arbeitgeber dergleichen vor Gericht verwertet.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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