Artikel-Archiv c't 19/2012, Seite 144

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    Begrenzte Haltbarkeit

    Werbeeinwilligungen unterliegen Verfallsdatum

    Ein Unternehmen, das Verbraucher telefonisch oder per E-Mail mit Werbung versorgen will, braucht dafür deren ausdrückliche Einwilligung. Ansonsten ist die Ansprache rechtswidrig. Hat ein Verbraucher in den Empfang von „Produktinformationen“ eingewilligt, so ist seine Adresse für den Werbenden aber keineswegs dauerhaft eine sichere Bank: Deutsche Gerichte haben festgelegt, dass solche Einwilligungen nur eine gewisse Zeit lang gelten. Wie lange, darüber herrschen bei den Richtern unterschiedliche Ansichten.

    Umfang: ca. 1.66 redaktionelle Seiten
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