Artikel-Archiv c't 14/2012, Seite 152
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Computerpflicht
Einwände gegen elektronische Steuererklärung verworfen
Selbst Computermuffel unter den Gewerbetreibenden und (Klein-)Unternehmern müssen zu Tastatur und Maus greifen, wenn sie keinen Ärger mit dem Finanzamt riskieren wollen. Das betrifft Umsatzsteuer-Voranmeldungen ebenso wie Steuererklärungen. Dem Bundesfinanzhof zufolge muss für diesen Zweck notfalls extra ein Computer angeschafft werden.
Umfang: ca. 3.5 redaktionelle Seiten
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