Artikel-Archiv c't 26/2011, Seite 34
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Illegale Überwachungsanordnung
Rechteinhaber dürfen Provider nicht zum Filtern von Kundendaten verpflichten
Mit einem richtungsweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mehr Klarheit in die Rolle der Zugangsprovider beim Kampf gegen Urheberrechtsverstöße gebracht. Die dritte Kammer des Gerichts erteilte Bestrebungen von Musikverwertern, Provider zum aktiven Filtern sämtlichen Datenverkehrs in ihren Netzen zu zwingen, eine deutliche Absage.
Umfang: ca. eine redaktionelle Seite
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