Artikel-Archiv c't 7/2008, Seite 186
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Marken-Malaise
Rechte von Markeninhabern und Verkäufern
Dass man gefälschte Markenware weder per eBay noch im eigenen Online-Shop oder anderswo feilbieten darf, hat sich herumgesprochen. Aber auch der Verkauf echter Markenartikel kann bisweilen Ärger einbringen. Darf ein Verkäufer sich mehr Freiheiten erlauben, als es dem Hersteller, Marken- oder Lizenzinhaber lieb ist? Die Grenzen des juristisch Möglichen werden derzeit vor Gerichten ausgelotet.
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