Artikel-Archiv c't 17/2008, Seite 50
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Hoheitlicher Gemischtwarenladen
Das Bundeskabinett macht Weg für den elektronischen Personalausweis frei
Freiwillige Zusatzfunktionen kennzeichnen das von der Bundesregierung verabschiedete Grobkonzept für den neuen E-Personalausweis. Verpflichtend ist die Speicherung eines digitalen Lichtbilds auf einem kontaktlos auslesbaren Chip des Ausweisdokuments im Scheckkartenformat. Wer will, kann sich zusätzlich zwei Fingerabdrücke abnehmen oder Zertifikate für elektronische Signaturen freischalten lassen. Datenschützer warnen vor Risiken und Nebenwirkungen.
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