Artikel-Archiv c't 9/2007, Seite 172
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Pflichten, Fristen und Formen
Orientierungshilfe fürs Überleben im Widerrufsdickicht
Wer einen Online-Shop betreibt oder als Unternehmer Waren auf einer Internet-Auktionsplattform feilbietet, muss Verbraucher darüber informieren, dass ihnen als Kunden ein besonderes Widerrufsrecht zusteht. Wie die entsprechende Widerrufsbelehrung formuliert sein muss, wann und in welcher Form sie dem Vertragspartner mitzuteilen ist und welche Widerrufsfristen bei Online-Auktionen denn nun tatsächlich gelten, ist bereits Gegenstand heftiger Rechtsstreitigkeiten gewesen.
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