Artikel-Archiv c't 5/2007, Seite 58
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Keine Trojaner vom Staatsanwalt
Strafverfolger dürfen nicht heimlich PCs ausspähen
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat der „virtuellen Hausdurchsuchung“ durch Ausspähprogramme im Rahmen der Strafverfolgung erst einmal eine Abfuhr erteilt. Damit ist die Auseinandersetzung jedoch noch keineswegs beendet.
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