Artikel-Archiv c't 5/2007, Seite 58

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    Keine Trojaner vom Staatsanwalt

    Strafverfolger dürfen nicht heimlich PCs ausspähen

    Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat der „virtuellen Hausdurchsuchung“ durch Ausspähprogramme im Rahmen der Strafverfolgung erst einmal eine Abfuhr erteilt. Damit ist die Auseinandersetzung jedoch noch keineswegs beendet.

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