Artikel-Archiv c't 26/2007, Seite 186

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    Erstattungspflicht für Hinsendekosten bei Widerruf

    Händler finden’s ungerecht, Verbraucher dagegen prima: Versandkäufer brauchen nach dem Widerruf einer Kaufentscheidung auch die ursprünglichen Versandkosten nicht selbst zu tragen – so eliminiert die aktuelle Rechtsprechung einen langjährigen juristischen Zankapfel.

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