Artikel-Archiv c't 25/2007, Seite 52

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    Firewalls um Wahlcomputer

    Kein Einblick in technische Unterlagen von Wahlmaschinen

    Ein Urteil setzt dem Informationsfreiheitsgesetz Grenzen: Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist absolut und keiner Abwägung zugänglich, auch nicht, wenn es um die Überprüfung von elektronischen Wahlmaschinen geht.

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