Artikel-Archiv c't 18/2007, Seite 160

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    Abmahnung zum Spartarif

    Bundesregierung will Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen begrenzen

    Serienabmahnungen sorgen in der Netzgemeinde immer wieder für hitzige Debatten, insbesondere wenn es um die Verletzung von Urheberrechten geht. Um Missbräuchen des Abmahnwesens entgegenzuwirken, plant der Gesetzgeber, die vom Rechtsverletzer zu erstattenden Kosten für den anwaltlichen drohenden Zeigefinger bei urheberrechtlichen Bagatellfällen auf 50 Euro zu begrenzen.

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