Artikel-Archiv c't 23/2006, Seite 174
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Des Codeklopfers Schutzhütte
Urheberrechtsfibel für Programmierer, Teil 1
Wer nur im stillen Kämmerlein für den Eigenbedarf programmiert, braucht sich nicht mit Rechtsfragen rund um die Software-Entwicklung herumzuschlagen. Sobald die eigene Entwicklungsarbeit einen etwas weiteren Horizont eröffnet, gibt es urheberrechtliche Gesichtspunkte zu beachten. Immerhin schafft ein Programmierer Werke, die als geistige Schöpfungen gesetzlichen Schutz genießen ? sofern er sich nicht bloß mit allgemeinen Fingerübungen und trivialen ?Hello World!?-Versuchen beschäftigt.
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