Artikel-Archiv c't 20/2006, Seite 52

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    Funk-Risiko

    Betreiber haftet für offenes WLAN

    Eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen für die Internet-Landschaft in Deutschland hat das Landgericht Hamburg getroffen: Danach haftet der Betreiber eines offenen WLAN als sogenannter Störer für über seinen Zugang begangene Rechtsverletzungen.

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